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Posted By Stefan Steinkühler On 16. Februar 2026 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Die D&O-Versicherer sollten alles daransetzen, ihre vertraglichen Zusagen einzuhalten, um nicht das Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit der D&O-Versicherung zu gefährden. Das gilt analog für die Vertrauensschaden-Versicherer. Leider sind immer wieder Diskrepanzen zwischen den Versicherungsbedingungen und dem Verhalten der Versicherer im Schadenfall zu beobachten, schreibt Stefan Steinkühler, Rechtsanwalt und Experte für Managerhaftung.
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