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Posted By Sören Rettig On 2. März 2026 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Nach einem Zeitraum eines eher ruhigen M&A-Geschäfts mehren sich Anzeichen für ein gesteigertes Interesse an Übernahmeaktivitäten. Dies gilt auch für die Versicherungswirtschaft. Dabei sind Unternehmensübernahmen selbstverständlich in erster Linie eine Sache der Gesellschafter beziehungsweise Investoren der Zielgesellschaft („Target“) und ihrer Verhandlungspartner. Doch auch die beteiligten Geschäftsführungen, insbesondere die auf Seiten des Targets, sind regelmäßig in den Prozess involviert. Welche Risiken insbesondere für die Geschäftsführung des Targets in diesem Zusammenhang bestehen, erläutert Sören Rettig, Geschäftsführer und COO des D&O-Spezialisten VOV.
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