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Von Friederike Krieger Am 13. März 2026 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Rückversicherer,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Mit Schwankungsrückstellungen gleichen Versicherer Schwankungen im Schadenverlauf zwischen verschiedenen Jahren aus. Gesellschaften, die eigenständige Cyberpolicen anbieten, müssen für das Bilanzjahr 2025 noch keine Rückstellungen bilden, stellt die BaFin klar. Wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, dürfen Versicherer den Puffer aber schon jetzt aufbauen.
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