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„Wenn so eine Klausel […] zulässig ist, dann schützt das sogenannte Versichertenkollektiv auch nicht wirklich gegen Marktwertänderungen bei Anleihen. Ein Grund mehr, direkt den Renten-ETF zu kaufen, gegebenenfalls auch Aktien-ETF, statt mit überteuerten Versicherungsprodukten in den stark zinslastigen Deckungsstock eines Lebensversicherers zu investieren.“

Von Anne-Christin Gröger Am 19. März 2026 In Kurztexte | No Comments | Drucken

Niels Nauhauser, Altersvorsorgeexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, kommentiert auf Linkedin die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Rechtmäßigkeit eines Stornoabzugs bei vorzeitiger Kündigung eines Lebensversicherungsvertrags. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte in den meisten Punkten ihrer Klage gegen die Debeka keinen Erfolg.  


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