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BGH: Auch Ex-Geschäftsführer von „Schwindelunternehmen“ haftbar

Posted By Jörg Heilmann On 11. Mai 2026 In Abo,Allgemein,Analyse,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne | No Comments | Drucken

Außenhaftungsansprüche treffen Manager meist erst, wenn die Gesellschaft als Anspruchsgegner ausfällt, etwa wegen Insolvenz. Der Geschäftsführer eines „Schwindelunternehmens“ haftet für neue Gläubigerschäden auch dann, wenn der zum Schaden führende Anlagevertrag erst nach seinem Ausscheiden geschlossen, aber schon während seiner Tätigkeit angebahnt wurde, schreibt Jörg Heilmann von der Kanzlei Segger.

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