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„Ein Finanzausgleich zwischen SPV und PPV ist eine verfassungswidrige Sonderabgabe – und der Einstieg in die Pflege-Bürgerversicherung. Privatversicherte müssten für die Kosten der gesetzlichen Pflegekassen zahlen und gleichzeitig für ihre eigene Vorsorge Rücklagen bilden. Das ist völlig inakzeptabel.“

Von Katrin Berkenkopf Am 12. Mai 2026 In Abo,Allgemein,Kurztexte | No Comments | Drucken

Florian Reuther, Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherer, lehnt den Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion für einen Finanzausgleich zwischen sozialer Pflegeversicherung (SPV) und privater Pflegeversicherung (PPV) ab....

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