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„Ein Finanzausgleich zwischen SPV und PPV ist eine verfassungswidrige Sonderabgabe – und der Einstieg in die Pflege-Bürgerversicherung. Privatversicherte müssten für die Kosten der gesetzlichen Pflegekassen zahlen und gleichzeitig für ihre eigene Vorsorge Rücklagen bilden. Das ist völlig inakzeptabel.“

Posted By Katrin Berkenkopf On 12. Mai 2026 In Abo,Allgemein,Kurztexte | No Comments | Drucken

Florian Reuther, Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherer, lehnt den Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion für einen Finanzausgleich zwischen sozialer Pflegeversicherung (SPV) und privater Pflegeversicherung (PPV) ab....

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