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Von Thomas Lindner Am 16. Juni 2026 In Abo,Allgemein,Kommentare,The Long View,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Der Bundesgerichtshof (BGH) könnte noch in diesem Jahr über die Kostenanrechnungsklausel in der D&O-Versicherung entscheiden. Sie sieht vor, dass die Abwehrkosten ein Teil der gesamten Deckungssumme sind. Dass der BGH die Klauseln vollständig kippt, ist nicht wahrscheinlich. Schmerzhaft könnte es dennoch werden, schreibt Thomas Lindner von der Dr. Ihlas GmbH .
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