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Von Kendra Dana Roth Am 18. Juni 2026 In Kurztexte | No Comments | Drucken
Eine Paketzustellerin in Spanien hat ihren Arbeitsplatz verloren, weil sie regelmäßig 30 bis 45 Minuten vor Schichtbeginn zur Arbeit erschien. Der Arbeitgeber hatte sie mehrfach aufgefordert, erst zum offiziellen Arbeitsbeginn zu kommen, sprach schließlich eine Abmahnung aus und kündigte ihr später. Ein Gericht bestätigte die Entscheidung: Nicht die Pünktlichkeit sei das Problem gewesen, sondern die wiederholte Missachtung betrieblicher Anweisungen. Die Mitarbeiterin wollte nach eigenen Angaben lediglich besonders engagiert arbeiten, tatsächlich gab es so vor Schichtbeginn aber gar nichts zu tun. weiter auf Stern.de [1]
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