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Versicherer müssen nicht für Nord Stream-Sabotage zahlen

Von Anne-Christin Gröger Am 7. Juli 2026 In Abo,Allgemein,Industrieversicherung,Nachrichten,Rückversicherer,Versicherer | No Comments | Drucken

Die Versicherer Lloyd’s und Arch können aufatmen: Der Londoner High Court hat eine Klage des Pipeline-Betreibers Nord Stream gegen die Gesellschaften abgewiesen, die nicht für Schäden an den explodierten Pipelines Nord Stream 1 und 2 zahlen wollten.

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