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„Die Wahlfreiheit ist der entscheidende Punkt. Ein Opt-out verbreitert den Schutz, ohne die Eigentümer zu bevormunden – aber nur, wenn Belehrung und Dokumentation für die Beratung klar und praktikabel geregelt sind. Und wer sich bewusst gegen den Schutz entscheidet, darf im Schadenfall nicht auf die Hilfe des Staates zählen – sonst zahlen am Ende die Vorsorgenden für die anderen.“

Von Okan Mese Am 22. Juli 2026 In Abo,Allgemein,Kurztexte | No Comments | Drucken

Frank Rottenbacher, Vorstand des Vermittlerverbands AfW, positioniert sich anlässlich eines Gesprächs des AfW mit dem CDU-Abgeordneten und Vorsitzendem des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz Carsten Müller zur Debatte um die Elementarschadenversicherung. Es zeichne sich ab, dass das Thema im zweiten Halbjahr 2026 verstärkt angegangen wird....

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