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Wenn die KI irrt – wer haftet?

Von Anna-Catharina von Girsewald Am 10. August 2026 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne | No Comments | Drucken

Das neue Produkthaftungsgesetz erfasst erstmals auch Software und KI-Systeme. Unternehmen, die KI entwickeln, anpassen oder einsetzen, sehen sich neuen Haftungsrisiken und weitreichenden Beweiserleichterungen für Geschädigte gegenüber. Die Versicherungswirtschaft ist doppelt betroffen, schreibt Anna-Catharina von Girsewald von der Kanzlei Oppenhoff & Partner.

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