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Deckung schafft Haftung: Die D&O-Versicherung als Fluch und Segen der Insolvenz

Von Stefan Steinkühler Am 24. August 2026 In Abo, Allgemein, Kommentare, Legal Eye – Die Rechtskolumne, Top News | No Comments | Drucken

Bei einer Unternehmensinsolvenz richtet sich der Blick des Insolvenzverwalters fast zwangsläufig auf die D&O-Versicherung. Deckung schafft Haftung. Wer daran etwas ändern will, muss nicht die Versicherung abschaffen, sondern die Anreize der Beteiligten neu justieren, schreibt Rechtsanwalt Stefan Steinkühler.

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