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BGH: Werkstattrisiko bleibt in der Kasko-Versicherung beim Kunden

Von Christian Bellmann Am 9. September 2026 In Abo, Allgemein, Aufsicht & Regeln, Nachrichten, Top News, Versicherer | No Comments | Drucken

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die bislang höchstrichterlich nicht geklärte Frage, wer in der Kfz-Kaskoversicherung das sogenannte Werkstattrisiko trägt, zugunsten der Versichererseite entschieden. Geklagt hat eine Kundin der HUK24. Das Unternehmen hatte die Leistung wegen aus seiner Sicht unnötiger Arbeitsschritte um knapp 390 Euro gekürzt.

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