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Von Max Staudacher Am 5. Oktober 2026 In Abo, Allgemein, Kommentare, Legal Eye – Die Rechtskolumne | No Comments | Drucken
Das Landesarbeitsgericht Köln verschärft die Haftungsrisiken für leitende Angestellte. So soll bei einer bestehenden D&O-Police das Privileg der beschränkten Arbeitnehmerhaftung entfallen. Mit ihrer bemerkenswerten Entscheidung haben die Richter der Managerhaftpflicht einen Bärendienst erwiesen, schreibt Max Staudacher, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Norden.
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