Neueste Artikel - Seite 20
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Was die Versicherungsbranche mit der Mars-Besiedlung zu tun hat
Meinung am Mittwoch Das Angebot von existenzsichernden Deckungen ist die Daseinsaufgabe der Versicherer. Von der Konzentration auf diese Kernaufgabe sind sie aber so weit entfernt wie die Menschheit von der Besiedlung des Mars. Die Versicherer bieten lieber Policen wie Brillen- oder Handyversicherungen an. Bei wichtigen Verträgen wie Berufsunfähigkeitsversicherungen setzen sie zunehmend auf Risikoselektion, was die Policen für einige Gruppen unbezahlbar macht. So kann es nicht weitergehen. … Lesen Sie mehr ›
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Insurance Act 2015: Die Insel rückt näher
Legal Eye – Die Rechtskolumne Mit dem Insurance Act 2015 werden die Regeln für Versicherungsverträge in Großbritannien denen im deutschen Versicherungsvertragsrecht ähnlicher. Damit könnte einer der letzten Beweggründe für ausländische Industrie- und Spezialversicherer entfallen, Versicherungsverträge bei Großrisiken nach englischem Recht abzuschließen. Der vor wenigen Tagen in Kraft getretene Consumer Rights Act 2015, der für Anbieter von Telematiktarifen relevant sein wird, könnte wiederum Vorbote für Neuerungen im deutschen Verbraucherschutzrecht sein. … Lesen Sie mehr ›
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Aon greift bei Werkstattnetzen an
Der Versicherungsmakler Aon will verstärkt im Geschäft mit der Reparatur von Fahrzeugflotten mitmischen. Dafür hat er eine Kooperation mit dem auf Kfz-Schadenservices spezialisierten Dienstleister Innovation Group geschlossen. Flottenbetreiber, die Kunde von Aon sind, können ihre Wagen ab sofort in den Werkstätten der Innovation Group instandsetzen lassen. Für die Werkstattnetze der Versicherer tritt damit ein neuer Konkurrent in den Markt ein. … Lesen Sie mehr ›
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GDV veröffentlicht Schadenchronik für 2014
Naturkatastrophen waren 2014 für die deutsche Versicherungswirtschaft weniger kostspielig als 2013. Das geht aus dem aktuellen „Naturgefahrenreport 2015“ des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft hervor. Insgesamt kosteten Schäden aus Sturm, Hochwasser und Hagel die Branche knapp 2 Mrd. Euro. Die Versicherer wollen das Phänomen Starkregen besser verstehen und setzen dabei auf eine Kooperation mit dem Deutschen Wetterdienst. … Lesen Sie mehr ›
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Kleinvieh macht auch Mist
Legal Eye – Die Rechtskolumne Die Versicherer bieten gerne überflüssige Policen wie Handy-, Brillen- oder Garantieversicherungen an. Sie lassen sich leicht verkaufen. Eine übermäßige Inanspruchnahme ist nicht zu erwarten, denn die Versicherungsbedingungen enthalten vielfältige Ausschlüsse und Einschränkungen. Zudem strahlen diese Versicherungen immer noch eine unverhältnismäßig hohe Attraktivität auf den Verbraucher aus. Das führt dazu, dass der Kunde diese Policen den wirklich wichtigen Verträgen tendenziell vorzieht. … Lesen Sie mehr ›
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Man kann nicht zwei Herren dienen
Meinung am Mittwoch Eine Doppelzulassung von Versicherungsmaklern als Versicherungsberater, wie sie Anfang der Woche diskutiert wurde, ist keine gute Idee. Abgesehen davon, dass Makler laut Gewerberecht nicht rechtlich beraten dürfen, besteht die Gefahr der Rosinenpickerei: Der Vermittler wählt je nach Fall die Vergütungsform, die ihm gerade vorteilhaft erscheint. Zudem besteht der Anreiz, zweimal abzukassieren: Beim Verbraucher für die Beratung und beim Versicherer für die Vermittlung einer Police. … Lesen Sie mehr ›
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D&O: Vorstand gegen Aufsichtsrat
Legal Eye – Die Rechtskolumne Beschuldigen sich Vorstand und Aufsichtsrat gegenseitig, die Verantwortung für eine Pflichtverletzung zu tragen, führt das zu einem unlösbaren Interessenkonflikt beim D&O-Versicherer: Er muss gleichzeitig für den Vorstand und gegen den Aufsichtsrat argumentieren, andererseits aber auch für den Aufsichtsrat und gegen den Vorstand. Aus diesem Grund sollten Vorstand und Aufsichtsrat nicht in einer einheitlichen Police versichert sein und am besten nicht einmal bei derselben Gesellschaft. … Lesen Sie mehr ›
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Freier Dienstleistungsverkehr als schlanke Alternative
Legal Eye – Die Rechtskolumne Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum können in anderen Mitgliedstaaten sowohl im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr als auch über eine Niederlassung tätig werden. Die Gründung und der Betrieb einer Niederlassung sind in der Regel aufwändiger als der reine Dienstleistungsverkehr. Andererseits sind im Dienstleistungsverkehr operative Tätigkeiten im Gastland nur in begrenztem Maße möglich. Zur Umstellung eines bestehenden Niederlassungsgeschäfts auf freien Dienstleistungsverkehr müssen also die Tätigkeiten entsprechend begrenzt oder angepasst werden. … Lesen Sie mehr ›