Gericht bestätigt mögliche D&O-Deckungslücke

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat seine Rechtsprechung zu  Ansprüchen nach Paragraf 64 GmbH-Gesetz bestätigt: Die D&O-Versicherung muss demnach nicht für Ansprüche von Insolvenzverwaltern an Geschäftsführer aufkommen, die Zahlungen nach Insolvenzreife geleistet haben. Geschäftsführer haften mit ihrem Privatvermögen. Das erste Urteil des OLG vor zwei Jahren hatte für viele Diskussionen in der Branche gesorgt. Mit der aktuellen Entscheidung gibt es jetzt eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung, sagte Anwalt Daniel Kassing, Partner bei der Kanzlei Clyde & Co. Das Urteil betrifft keine Policen, in denen Ansprüche nach Paragraf 64 ausdrücklich mitversichert sind. … Lesen Sie mehr ›

Kunden vernachlässigen Umweltpolicen

Für Unternehmen bedeutet das gewachsene öffentliche Bewusstsein für die Themen Klimawandel und Umweltschäden ein stärkeres Haftungsrisiko. Gleichzeitig schenken Kunden und auch manche Versicherer den Umweltpolicen noch nicht genug Aufmerksamkeit, meinten Experten beim Casualty Day der Kanzlei Clyde & Co. Besonders wer in mehreren Ländern wirtschaftlich aktiv ist, muss aufpassen. Denn die gesetzlichen Grundlagen unterscheiden sich deutlich. … Lesen Sie mehr ›