Droht Verivox die nächste Verbraucherschutzklage?

 Exklusiv  Makler müssen laut Versicherungsvertragsgesetz eine hinreichende Auswahl an Policen in ihre Beratung einbeziehen. Vergleichsportale wie Verivox und Check24 haben deshalb schon einige Klagen von Verbraucherschützern verloren. Nun könnte Verivox die nächste Klage ins Haus stehen, denn bei Risikolebensversicherungen listet das Vergleichsportal lediglich zwei Anbieter mit zusammen sieben Tarifen auf. Ganz eindeutig ist die rechtliche Lage allerdings nicht. … Lesen Sie mehr ›

Ausschluss für psychische Erkrankungen unwirksam

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist wegen einer Ausschlussklausel zu psychischen Erkrankungen in der Restschuldversicherung gegen die Société Générale Insurance vor Gericht gezogen. Das Landgericht Hamburg hat die Klausel für unwirksam erklärt, da sie zu weit gefasst sei und Versicherte benachteilige. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, als nächstes wird sich das Oberlandesgericht Hamburg mit dem Fall beschäftigen. Bestätigt es das Urteil, könnte das auch eine Signalwirkung für andere Versicherer haben. … Lesen Sie mehr ›