Keine intensivierte Aufsicht mehr

Dank des Zinsanstiegs hat die BaFin keinen Lebensversicherer mehr unter intensivierter Aufsicht. Ihr Ziel sei es gewesen, Risiken aus dem Niedrigzinsniveau zu mindern und beherrschbar zu machen. Diesen Zweck habe das Instrument jetzt erfüllt. Unbeobachtet fühlen sollten sich die Lebensversicherer allerdings nicht. Angesichts steigender stiller Lasten und erhöhter Stornorisiken hat die BaFin das Liquiditätsmanagement genau im Blick. Die Liquiditätsabfrage ist die neue intensivierte Aufsicht. … Lesen Sie mehr ›

BaFin sieht Nachholbedarf bei Risikofrüherkennung

Der neue Paragraf 132 des Versicherungsaufsichtsgesetzes verpflichtet Versicherer dazu, geeignete Verfahren einzuführen, um eine Verschlechterung ihrer finanziellen Lage zu erkennen. Deutet sich an, dass die Unternehmen ihre Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können oder ihre Zahlungsfähigkeit gefährdet ist, müssen sie die Finanzaufsicht BaFin sofort informieren. Mit der Umsetzung der Vorschrift ist die Behörde aber alles andere als zufrieden. Nach einer Pilotabfrage bei Lebensversicherern und Pensionskassen attestiert sie der Branche erheblichen Nachholbedarf. Auch Versicherern aus anderen Sparten will sie bald auf den Zahn fühlen. … Lesen Sie mehr ›