Exklusiv Die Signal Iduna muss nach Informationen des Versicherungsmonitors wegen Mängeln an ihrer IT befürchten, dass die BaFin einen Aufschlag auf ihre Solvenzkapitalanforderungen anordnet. Seit Ende 2022 verwendet die Aufsicht dieses Mittel, damit besondere Risiken aus IT-Problemen unter Solvency II durch zusätzliches Kapital abgedeckt werden. Neben der Signal Iduna sind bislang die Axa Kranken und die Allianz SE betroffen. Die Allianz SE hat sich jetzt mit der Behörde geeinigt. Sie muss aktuell keinen Kapitalaufschlag befürchten. … Lesen Sie mehr ›
Archiv ‘Geschäftsorganisation’
BaFin will Risikomanagement von Konzernen prüfen
Beim Vorhaben der BaFin, Mängel in der Geschäftsorganisation von Versicherern künftig mit Kapitalaufschlägen zu ahnden, geht es nicht nur um Defizite im IT-Bereich. Einen Schwerpunkt will die Behörde auch auf das Risikomanagement in Versicherungsgruppen legen, betont die Aufsicht in ihrem BaFin-Journal. Die Muttergesellschaften müssten auch bei Töchtern im Ausland proaktiv die Angemessenheit der Geschäftsorganisation hinterfragen und eine Risikoberichterstattung einfordern. … Lesen Sie mehr ›
Wie kleine Versicherer ihr Geschäft organisieren sollen
Die Finanzaufsicht BaFin hat ein neues Rundschreiben veröffentlicht, das sich an kleine Versicherer mit Prämieneinnahmen unter 5 Mio. Euro richtet. Das Schreiben, das am 1. April 2020 in Kraft treten soll, definiert die Mindestanforderungen der Aufsicht an die Geschäftsorganisation dieser Gesellschaften. Dabei hat die BaFin viele Kritikpunkte an dem ursprünglichen Entwurf aufgegriffen – aber nicht alle. … Lesen Sie mehr ›
Große Anforderungen an kleine Versicherer
Legal Eye – Die Rechtskolumne Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre Konsultation bezüglich des geplanten Rundschreibens zu aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von kleinen Versicherungsunternehmen beendet. Der aktuelle Entwurf sieht eine weitgehende Übertragung der für Solvency-II-Versicherungsunternehmen geltenden allgemeinen Governance-Anforderungen auf kleine Versicherer vor. Bei konsequenter Anwendung des Proportionalitätsprinzips muss kleinen Versicherern jedoch ein größerer Gestaltungsspielraum verbleiben. Offen ist, ob die BaFin künftig ähnliche Anforderungen an die Geschäftsorganisation von Pensionskassen und Pensionsfonds stellen wird. … Lesen Sie mehr ›