Wenn Arzthaftpflichtversicherer beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler dem Arzt von der Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren abraten, muss das nicht Ausdruck einer grundsätzlichen Verweigerungshaltung sein. Nach den Erfahrungen der Gutachterkommission für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Westfalen-Lippe können die Versicherer dafür durchaus gute Gründe haben. So kann ein Sachverhalt so strittig sein, dass ihn die Kommissionen mit ihren Möglichkeiten gar nicht aufklären können. Grundsätzlich hat es sich für die Schlichtungsstelle bewährt, die Versicherer bei den Verfahren von Anfang an mit an den Tisch zu holen. … Lesen Sie mehr ›
Archiv ‘Gutachterkommission’
Arzthaftpflichtversicherer sitzen mit am Tisch
Eine frühe Einbeziehung der Versicherer in die Arbeit der Schlichtungsstellen zur Prüfung von ärztlichen Behandlungsfehlern ist sinnvoll. Zu diesem Ergebnis kommt die Gutachterkommission für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Nach ihren Erfahrungen macht ein solches Vorgehen die Regulierung für die Patienten leichter. Gleichzeitig ist es aus Sicht der Versicherer offenbar positiv, wenn sie von Anfang an Fragen und Anregungen in das Verfahren einbringen können. … Lesen Sie mehr ›
Ärztekammer holt Versicherer ins Boot
In Westfalen können sich die Haftpflichtversicherer künftig an den Verfahren der Gutachterkommission zur Prüfung von Behandlungsfehlern beteiligen. Das sieht die neue Satzung des Gremiums vor, die ab Juli gilt. … Lesen Sie mehr ›