Legal Eye – Die Rechtskolumne Die Digitalisierung und der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) revolutionieren die anwaltliche Praxis. KI-gestützte Tools haben zweifellos das Potenzial, die Effizienz und Qualität anwaltlicher Dienstleistungen zu steigern. Ihr Einsatz wirft aber sowohl berufs-, haftungs- als auch deckungsrechtliche Fragen auf. Ein kürzlich ergangener Beschluss des Amtsgerichts Köln verdeutlicht die Herausforderungen, die sich aus der Nutzung von KI ergeben können, und stellt die Frage nach der Verantwortung von Rechtsanwälten, die sich „blind“ auf solche Technologien verlassen.
Archiv ‘Halluzinationen’
Neue Police für halluzinierende KI
Der kanadische Assekuradeur Armilla hat eine neue Haftpflichtpolice entwickelt, die Unternehmen beim Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) finanziell gegen die Folgen möglicher Fehlfunktionen absichern soll. Die Police sei eine Antwort auf das wachsende Bewusstsein für die Gefahren von „Silent AI“, so das Unternehmen. Es vertreibt die Versicherung über den Londoner Markt Lloyd’s. Die Deckungssumme ist etwa mit Blick auf Sammelklagen allerdings überschaubar.
Lohrmanns Verunsicherung: KI mit Halluzinationen
An dieser Stelle nimmt sich unser Zeichner Konrad Lohrmann jeden Freitag ein Thema aus der Branche vor. Heute: Schein und Sein bei Wefox
Munich Re tastet sich an KI-Risiken heran
Künstliche Intelligenz (KI) wird Wirtschaft und Gesellschaft massiv verändern. Kein Wunder, dass die Technologie viele neue Risiken mit sich bringt. In einem Whitepaper haben Experten der Munich Re in San Francisco zusammengestellt, wie KI für Unternehmen Schäden verursachen kann und welche Versicherungsmöglichkeiten es gibt. Auch die Wirkung von KI-Schäden auf traditionelle Policen wird besprochen. Natürlich wirbt der Rückversicherer damit auch für eigene Deckungen, aber interessant ist das Papier allemal.



