Archiv ‘Massenklage’

Neue Regeln zu Sammelklage treffen auch Versicherer

Im kommenden Jahr wird eine neue Möglichkeit für Sammelklagen in der EU eingeführt. Neben der weiterhin bestehenden Musterfeststellungsklage wird es dann erstmals die Möglichkeit geben,  Schadensersatzansprüche über eine Sammelklage geltend zu machen. Das wird auch die Versicherer betreffen – entweder direkt als Beklagte oder indirekt, etwa als Haftpflichtversicherer der beschuldigten Unternehmen. Die Branche sollte sich deshalb dringend mit den neuen Regeln vertraut machen, empfehlen Anwälte der Kanzlei Clyde & Co. … Lesen Sie mehr ›

Massenklage: Noch mehr Unheil

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Die große Koalition plant, auch in Deutschland Massenklagen zu ermöglichen. Jetzt ist ihr die EU-Kommission mit einem weitergehenden Vorschlag zuvorgekommen. Hier droht eine Regelung, die aussichtslose Klagen fördert, diesen eine Art Beweislastumkehr zubilligt und das Ganze auch noch staatlich finanziert. Das einzig Gute an dem Richtlinien-Entwurf ist, dass der nationale Gesetzgeber noch einige Aufgaben erfüllen muss, bevor das Instrument der Massenklage eingeführt werden kann. Möge es noch lange dauern. … Lesen Sie mehr ›

Mit heißer Nadel gestrickt

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag den Willen bekräftigt, Massenklagen wie es sie in anderen Ländern bereits gibt, auch in Deutschland zu ermöglichen. Die Passagen zur sogenannten Musterfeststellungsklage werfen aber mehr Fragen auf als sie beantworten, das geplante Verfahren bleibt rätselhaft. Nötig ist das Instrument einer Sammelklage nicht, schon allein weil individuelle Schadensersatzansprüche dadurch keinesfalls abschließend geklärt werden können. … Lesen Sie mehr ›

Musterfeststellungsklage – mit zehn Euro sind Sie dabei

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Die VW-Abgasaffäre hat die Diskussion in Deutschland über die Einführung von Sammelklagen für Verbraucher weiter vorangetrieben. Das Bundesjustizministerium hat reagiert und einen bislang nicht veröffentlichten Referentenentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage vorgelegt. Durch die neuen Vorschriften soll eine kollektive Klagemöglichkeit nach dem Vorbild von Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten eröffnet werden. Klagebefugt sollen Verbraucherverbände, Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern sein. Betroffene Verbraucher können ihre Ansprüche gegen eine Gebühr von zehn Euro in einem Klageregister anmelden. Massenklagen wie in den USA wird es aber auch mit den geplanten neuen Möglichkeiten des kollektiven Rechtsschutzes nicht geben. … Lesen Sie mehr ›