Legal Eye – Die Rechtskolumne In der Auseinandersetzung mit tausenden Wirecard-Anlegern konnte EY einen wichtigen Etappensieg verbuchen: Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied jüngst, dass die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht im Musterverfahren zu klären seien. Ob die Entscheidung „hundertprozentig falsch“ ist, wie Musterklägeranwalt Peter Mattil verlautbarte, muss nun der Bundesgerichtshof klären. Sollten die Anleger auch dort Schiffbruch erleiden, würden Schadenersatzansprüche gegen EY in weite Ferne rücken. Schon jetzt zeigt das Verfahren, wie „Mammutverfahren“ in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten die Justiz an die Grenzen bringen. … Lesen Sie mehr ›
Archiv ‘Schadenersatzanspruch’
VW kurz vor D&O-Einigung
Der VW-Konzern hat sich offenbar mit mehreren Vorstandsmitgliedern auf eine Lösung zu den Schadenersatzansprüchen aufgrund des Diesel-Skandals geeinigt. Das berichten die Süddeutsche Zeitung und andere Medien. Der frühere Vorstandschef Martin Winterkorn soll 11 Mio. Euro zahlen. Wieviel die D&O-Versicherer unter Führung der Zurich leisten müssen, sei aber noch nicht klar, hieß es. Der Konzern hat eine D&O-Police über 500 Mio. Euro, Experten halten eine Zahlung von 250 Mio. Euro plus Abwehrkosten und eine rasche Einigung für wahrscheinlich. … Lesen Sie mehr ›
Umstrittenes Quotenvorrecht
Legal Eye – Die Rechtskolumne Entsteht ein versicherter Schaden, für den ein Dritter verantwortlich ist, entschädigt der Versicherer zunächst den Versicherungsnehmer. Mit der Auszahlung geht sein Ersatzanspruch gegen den Dritten auf den Versicherer über. Das Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers besagt, dass er bei einem nicht vollständig gedeckten Versicherungsschaden den Ersatzanspruch gegen den Dritten so lange behält und vorrangig geltend machen kann, bis sein gesamter Schaden abgedeckt ist. Dieses Vorgehen ist nicht unumstritten. … Lesen Sie mehr ›
Insolvenz – Große Risiken für Vorstände
Legal Eye – Die Rechtskolumne: Vorstände und Geschäftsführer sind im Fall der Insolvenz ihres Unternehmens existenzbedrohenden Risiken ausgesetzt. Diese Gefahren haben ihren Ursprung im Vorwurf der Insolvenzverschleppung, der von Insolvenzverwaltern erhoben wird. Besonders problematisch ist, dass die Manager gegen die dadurch entstehenden Risiken teilweise nicht versichert sind. … Lesen Sie mehr ›