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Insolvenzen: D&O-Deckung könnte restriktiver werden

Posted By Patrick Hagen On 30. September 2020 In Allgemein,Aufsicht & Regeln,Industrieversicherung,Nachrichten,Top News | No Comments | Drucken

Bislang sind in der Managerhaftpflichtversicherung die Risiken aus Insolvenzen in den meisten Verträgen eingeschlossen. Das könnte sich im Zuge der Corona-Pandemie ändern. Fachanwalt Henning Schaloske von der Kanzlei Clyde & Co. erwartet, dass die Versicherer ihre Bedingungen restriktiver gestalten werden. Auch für Risiken im Zuge der Covid-19-Pandemie bereiten einige Versicherer bereits Ausschlussklauseln vor. Mit dem Auslaufen einiger Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht ab dem 1. Oktober könnte sich die Zahl der Unternehmenspleiten schon in den kommenden Wochen und Monaten erhöhen, so Schaloske.

Insolvenzrisiken könnten von den D&O-Versicherern in Zukunft restriktiver behandelt werden

© CC0 Public Domain

Die erwartete Insolvenzwelle durch die Corona-Pandemie könnte deutliche Auswirkungen auf die künftige Gestaltung von D&O-Policen haben. Fachanwalt Henning Schaloske, Partner bei der Kanzlei Clyde & Co., hält es für wahrscheinlich, dass einige Anbieter Covid-19-Ausschlussklauseln in die Verträge einfügen werden oder generell mit dem Insolvenzschutz in der D&O-Versicherung restriktiver umgehen werden. „Ich glaube es ist richtig, nicht einfach so weiterzumachen wie bisher, sondern neue Wege zu finden“, sagte Schaloske in einem Webinar am Donnerstag. Clyde habe bereits Ausschlussklauseln mitentwickelt.

Unternehmenspleiten sind seit Jahren einer der Haupttreiber von Schäden in der Managerhaftpflichtversicherung. [1] In der Vergangenheit war die Konkurrenz unter den Anbietern so hoch, dass die Deckungen dennoch konstant erweitert wurden. Mittlerweile hat der Markt sich gedreht – die Preise steigen, die Kapazitäten werden knapper. Damit ist die Wahrscheinlichkeit größer geworden, dass die Versicherer ihre Bedingungen restriktiver gestalten werden.

So arbeiten laut Schaloske einige Versicherer bereits an Ausschlussklauseln für Schäden im Zusammenhang mit Covid-19. „In Deutschland und zahlreichen anderen Märkten nimmt diese Diskussion bereits an Fahrt auf“, sagte er. Auch in anderen Sparten der Industrieversicherung versuchen einige Anbieter zurzeit, Corona-Klauseln durchzusetzen. „Es ist durchaus möglich, dass wir solche Covid-Ausschlussklauseln häufiger sehen werden“, so Schaloske.

In der Diskussion steht auch der Insolvenzschutz an sich. Die Rechtsprechung ist sich mittlerweile einig, dass Ansprüche von Insolvenzverwaltern auf Erstattung von Zahlungen, die nach Insolvenzreife eines Unternehmens erfolgten, eigentlich nicht unter den Deckungsumfang von D&O-Policen fallen. [2] In den meisten Bedingungen ist das Risiko zurzeit dennoch eingeschlossen.

Laut Schaloske gibt es bei einigen Anbietern Überlegungen, restriktiver mit dem Thema umzugehen. „Es handelt sich hier auch nicht mehr um Bilanzschutz für das Unternehmen, sondern eher um Gläubigerschutz, an dem die Manager natürlich auch großes Interesse haben“, sagte Schaloske. So könnte der Insolvenzschutz in persönliche D&O-Versicherungen ausgegliedert werden, die der Manager selbst abschließen muss. Eine andere Möglichkeit seien separate Insolvenzschutzdeckungen, die dann auch entsprechend bepreist sein müssten. „Das sind Überlegungen, die unserer Ansicht nach durchaus ernst genommen werden sollten“, so Schaloske.

Erleichterungen bei Insolvenzantragspflicht laufen aus

Weitere Möglichkeiten für die Versicherer, mit dem Risiko umzugehen, wären die Einführung von Sublimits und eine „Intensivierung des Underwritings“, sagte Schaloske. Er erwartet, dass die Versicherer die Unternehmen und ihre Zukunftsfähigkeit einer tieferen Prüfung unterziehen werden. Auch bei Assistance-Leistungen, die Unternehmen eine frühzeitige Sanierung ermöglichen, gebe es Raum für die Versicherer.

Zurzeit ist die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen durch die Regierung noch weitgehend ausgesetzt. [5] Ab dem 1. Oktober ändert sich das. Ist eine Firma zahlungsunfähig, muss das Management wieder einen Insolvenzantrag stellen, nur bei Überschuldung ist die Antragspflicht bis Ende des Jahres weiter ausgesetzt. „In 90 Prozent der Fälle ist allerdings Zahlungsunfähigkeit die Ursache für den Antrag“, sagte Schaloske. „Eine mögliche Insolvenzwelle muss also nicht auf das nächste Jahr verlagert sein, die Zahl kann schon in den nächsten Wochen und Monaten deutlich ansteigen.“

Patrick Hagen


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[1] Haupttreiber von Schäden in der Managerhaftpflichtversicherung.: https://versicherungsmonitor.de/2020/09/29/gdv-ansprueche-von-insolvenzverwaltern-oft-zu-hoch/

[2] eigentlich nicht unter den Deckungsumfang von D&O-Policen fallen.: https://versicherungsmonitor.de/2020/08/28/gericht-bestaetigt-moegliche-do-deckungsluecke/

[3] Hendricks deckt persönliche D&O um: https://versicherungsmonitor.de/2020/08/31/hendricks-deckt-persoenliche-do-um/

[4] D&O treibt Industrieversicherungspreise: https://versicherungsmonitor.de/2020/08/11/do-treibt-industrieversicherungspreise/

[5] noch weitgehend ausgesetzt.: https://versicherungsmonitor.de/2020/09/28/asmussen-wir-sind-im-wirtschaftlichen-blindflug/