Solvency II belohnt Risikovorsorge

Details der neuen internationalen Eigenkapitalregeln in der Assekuranz sollen spätestens 2008 feststehen

Die Unternehmen der Versicherungswirtschaft werden spätestens 2008 wissen, welche Kriterien für ihr künftiges Risikomanagement erforderlich sind. Dieses sollen sie im Zuge der neuen Eigenkapitalvorschriften Solvency II einführen. Die Zeitvorgabe nannte Karel van Hulle, der für Solvency II zuständige Referatsleiter bei der Europäischen Kommission, auf einer Fachkonferenz der FTD in Köln. Er appellierte an die Unternehmen, sich jetzt in die Diskussion über die neuen Vorschriften einzuschalten: „Das ist ein Projekt, das von unten aufgebaut und nicht von oben aufgedrückt wird.“

Die EU plant für 2011 die Einführung neuer Vorschriften für die Kapitalausstattung von Versicherern. Heute hängt das geforderte Eigenkapital vom Geschäftsvolumen des Unternehmens ab, künftig stehen seine Risiken im Vordergrund. Das gilt etwa für die Risiken im Bestand oder bei der Kapitalanlage. Die Vorschriften sollen gleichermaßen für Sach-, Lebens- und Rückversicherer gelten. Auch hinsichtlich der Größe der Unternehmen werden keine Unterschiede gemacht.

Wie die Regelungen im Einzelnen aussehen werden, ist noch nicht geklärt. Fest steht aber, dass die Versicherer zu einem stärkeren Risikomanagement angehalten werden. Viele Unternehmen stellen sich bereits darauf ein und entwickeln Risikomodelle, ohne die genauen Anforderungen zu kennen. 2007 oder 2008 würden die Kriterien feststehen, sagte van Hulle. „Risikomanagement soll sich lohnen.“

Die Europäische Kommission wolle mit Solvency II nicht ins Marktgeschehen eingreifen, sagte van Hulle. Doch genau das tue sie, kritisierte Wolfram Wrabetz, Deutschlandchef der Helvetia Versicherungen. „Den unbeabsichtigten Marktbereinigungstendenzen wird zu wenig Aufmerksamkeit entgegengebracht“, sagte er. Bei der Risikobewertung und den Eigenkapitalanforderungen werde die unterschiedliche Lage von kleineren und großen Gesellschaften nicht berücksichtigt.

Solvency II wird die Anwendung der neuen Rechnungslegungsregeln nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) in der Assekuranz vorantreiben, die auch ab 2011 eingeführt werden sollen. Zwar gelten die IFRS nur für kapitalmarktorientierte Gesellschaften auf Konzernebene. Aber: „Wir wollen eine möglichst weitgehende Konsistenz mit IFRS“, sagte van Hulle. Den Versicherern würden diese Standards aber nicht auferlegt. Nach Auffassung von Gerd Geib, Vorstand bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, haben Versicherer keine andere Wahl, als sich für IFRS zu öffnen. Noch bilanzieren viele nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). „In acht bis zehn Jahren wird es das HGB nicht mehr geben, und wenn wir es noch so nennen, ist es etwas anderes.“

Die Gothaer, ein mittelgroßer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, wendet die IFRS-Standards bereits an. „IFRS ist die einzige adäquate Grundlage für eine wertorientierte Unternehmensführung“, sagte Vorstandschef Werner Görg.

Bild(er):

Viel zu tun: Eine wichtige Aufgabe für die Versicherer ist die Vorbereitung auf die neuen Eigenkapitalvorschriften – FTD/Peter Raffelt; FTD-Montage

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit