Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeanzeigen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeanzeigen

 

1. Anbieter und Allgemeine Bestimmungen

1.1 Für den zwischen der „Versicherungsmonitor GmbH“, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Kerbusk, Bismarckstraße 14-16, 50672 Köln (im Folgenden: Anbieter), und dem Kunden geschlossenen Vertrag über die Schaltung einer Werbeanzeige gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

 

2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Aufnahme eines vom Kunden zu liefernden Werbebanners auf der in Ziffer 3. bezeichneten Internetseite des Anbieters oder die Platzierung in einem der elektronischen Newsletter des Anbieters („Versicherungsmonitor“, „Monitor am Morgen“, „Die Woche“) oder die Schaltung einer Werbeanzeige in dem Printmagazin „Dossier“ des Anbieters.

2.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, kommt der Vertrag durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Auftragsbestätigung in Textform (Brief, Fax, E-Mail) zustande.

 

3. Werbefläche und Platzierung

3.1 Ist das Erscheinen des Werbebanners auf der Internetseite des Anbieters vereinbart, so geschieht dies auf der Startseite des Anbieters www.versicherungsmonitor.de sowie auf sämtlichen Berichte und Artikel enthaltenden untergeordneten Webseiten. Die Anzeige erscheint nicht auf untergeordneten Seiten, die lediglich eine Inhaltsübersicht enthalten.

3.2 Die räumliche Platzierung des Werbebanners auf der Internetseite und in den Newslettern richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen.

3.3 Das Erscheinen des Werbebanners auf der unter Ziff. 3.1 bezeichneten Webseite erfolgt durchgängig während der Vertragslaufzeit. Die per E-Mail versendeten Newsletter „Versicherungsmonitor“ und „Monitor am Morgen“ erscheinen täglich von Montag bis Freitag außer an bundesweiten gesetzlichen Feiertagen und an gesetzlichen Feiertagen im Land Nordrhein-Westfalen. Der per E-Mail versendete Newsletter „Die Woche“ erscheint am Freitag außer an bundesweiten gesetzlichen Feiertagen und an gesetzlichen Feiertagen im Land Nordrhein-Westfalen.

3.4 Ist das Erscheinen einer Werbeanzeige in dem Printmagazin „Dossier“ vereinbart, erfolgt dies in der vertraglich vereinbarten Ausgabe, im Zweifel in der nächstmöglichen Ausgabe des Magazins. Die räumliche Platzierung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen.

 

4. Werbebanner

4.1 Das Werbebanner auf der Webseite hat eine Größe von 285 Pixel Breite und 264 Pixel Höhe. In den Newslettern „Versicherungsmonitor“ und „Monitor am Morgen“ hat das Werbebanner eine Größe von 560 Pixel Breite und 200 Pixel Höhe. Multimedia-Features wie Ton oder Video sind nicht möglich. Im Newsletter „Die Woche“ richtet sich die Größe der Anzeige nach den vertraglichen Vereinbarungen.

4.1.1 Der Kunde hat dem Anbieter das Werbebanner im Dateiformat „jpg“ oder „png“ mit einer maximalen Größe von 250 KB für die Webseite und einer maximalen Größe von 100 KB für den Newsletter zur Verfügung zu stellen. Die Datei ist per Datenfernübertragung zu übermitteln.

4.2 Die Größe der Werbeanzeige in dem Printmagazin richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen.

4.2.1 Der Kunde hat dem Anbieter die Werbeanzeige als PDF-Dokument per E-Mail zur Verfügung zu stellen.

4.2.2 Die Auflösung des vom Kunden zu liefernden Dokuments muss mindestens 300dpi bei Originalbildgröße betragen. Anzeigendokumente für die Website oder die Newsletter des Anbieters müssen im RGB-Modus angelegt sein. Anzeigendokumente für das Printmagazin müssen in CMYK entsprechend der Euroskala angelegt sein. Auch Sonderfarben müssen entsprechend der Euroskala angelegt sein. Die Schriften im Dokument müssen vollständig eingebettet sein. Das Dokument muss eine umlaufende Anschnitt-Zugabe von 3mm besitzen.

 

5. Verlinkung

Auf Wunsch des Kunden erfolgt eine Verknüpfung des Werbebanners mit dessen Internetseite über einen Hyperlink, welcher durch einen Mausklick aktiviert wird. Die Verlinkung erscheint in einem neuen Browserfenster.

 

6. Verfügbarkeit der Webseite; Erkennbarkeit der Anzeige

6.1 Die Webseite ist grundsätzlich durchgängig verfügbar mit Ausnahme der Zeiten, in denen erforderliche routinemäßige oder außerplanmäßige Wartungsarbeiten stattfinden. Diese Wartungsarbeiten belaufen sich im Durchschnitt auf ca. 2 Stunden wöchentlich.

6.2 Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für Fälle der Nichtverfügbarkeit, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen, insbesondere bei technischen oder sonstigen Problemen, die im Einflussbereich Dritter (z.B. Netzbetreiber) liegen oder im Falle höherer Gewalt.

6.3 Ein Minderungsrecht des Kunden hinsichtlich der vereinbarten Vergütung im Falle der Nichtverfügbarkeit über einen erheblichen Zeitraum bleibt indes unberührt (siehe Ziffer 13 und 14).

6.3 Der Anbieter kann nicht ausschließen und verhindern, dass Empfänger des E-Mail-Newsletters ihr E-Mail-Programm so einstellen, dass Bild- und Grafikdateien ausgeblendet werden. Er übernimmt insoweit keine Gewährleistung.

 

7. Rechtliche Anforderungen

7.1 Der Kunde gewährleistet, dass durch das von ihm zur Verfügung gestellte Werbebanner / die Werbeanzeige sowie durch die verlinkte Zielseite keine Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte) verletzt werden oder gegen sonstige gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird. Insbesondere gewährleistet der Kunde, dass das Werbebanner / die Werbeanzeige so ausgestaltet ist, dass es als Werbung klar erkennbar und eine Irreführung über den Werbezweck ausgeschlossen ist.

7.2 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Rechts-verletzungen durch das Werbebanner / die Werbeanzeige frei und verpflichtet sich, dem Anbieter alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten, Schäden und Aufwendungen zu ersetzen.

 

8. Zurückweisung, Entfernung

8.1 Der Anbieter behält sich das Recht vor, einen Vertrag über die Schaltung eines Werbebanners / einer Werbeanzeige ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

8.2 Nach Vertragsschluss ist der Anbieter ist berechtigt, das zur Verfügung gestellte Werbebanner / die Werbeanzeige zurückzuweisen oder während der Platzierung ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden zu entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Werbebanner gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter beeinträchtigt oder verletzt, oder wenn die Platzierung des Werbebanners / der Werbeanzeige dem Anbieter aus sonstigen sachlichen Gründen unzumutbar ist.

Unzumutbar ist insbesondere die Schaltung von Werbebannern/Werbeanzeigen, deren Inhalte jugendgefährdender Natur sind, rechtsradikale Inhalte aufweisen oder auf diese verweisen, technisch und/oder qualitativ erheblich unzureichend gestaltet oder in sonstiger Weise geeignet sind, das Vertrauen Dritter in den Anbieter erheblich zu beeinträchtigen.

8.3 Der Anbieter wird den Kunden umgehend über eine Entfernung informieren.

Der Kunde kann dem Anbieter ein anderes Werbebanner / eine andere Werbeanzeige zur Verfügung stellen, welches den vertraglichen Anforderungen entspricht. Dabei entstehende Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.

8.4 Der Anbieter platziert das Werbebanner erneut, wenn der Kunde dem Anbieter nachweist, dass der vertragsgemäße Zustand hergestellt oder der bestehende Zustand vertragsgemäß ist.

8.5 Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Vergütung bleibt von der Vornahme von Handlungen nach Ziff. 8.1 unberührt.

 

9. Pflichten des Kunden

9.1 Der Kunde wird dem Anbieter das Werbebanner/die Werbeanzeige bis spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Erscheinungsdatum, bei gedruckten Anzeigen im Dossier bis zum individuell vereinbarten Zeitpunkt, zur Verfügung stellen.

9.2 Der Kunde wird eine verlinkte Zielseite während der Dauer des Vertrags abrufbar halten.

9.3 Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich informieren, wenn ihm Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Werbebanner / die Werbeanzeige gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigt oder verletzt.

 

10. Rechteeinräumung

10.1 Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, räumlich unbeschränktes, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht an dem übermittelten Anzeigenmaterial ein.

10.2 Die Rechtseinräumung beinhaltet insbesondere auch das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Digitalisierung sowie Bearbeitung des Anzeigenmaterials, soweit dies zur Durchführung des Vertrags notwendig ist.

 

11. Prüfung des Werbebanners durch den Kunden

Der Kunde wird das Werbebanner nach seiner ersten Online-Schaltung unverzüglich auf die Richtigkeit der Platzierung untersuchen und eventuelle Fehler dem Anbieter innerhalb von zwei Werktagen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werbebanner als akzeptiert.

 

12. Vergütung; Aufrechnung

Die Vergütung für die Leistungen ergibt sich aus der Preisliste des Anbieters vorbehaltlich davon abweichender individueller Vereinbarungen. Die Preisliste ist auf der Internetseite des Anbieters abrufbar. Bei den Preisen handelt es sich um Netto-Preise. Zusätzlich fällt die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer an.

Die Aufrechnung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erlaubt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

13. Gewährleistung

13.1 Der Anbieter wird das Werbebanner während der Dauer dieses Vertrags vereinbarungsgemäß platzieren und die Webseite nach Maßgabe von Ziff. 6.1-6.3 verfügbar halten.

13.2 Bleibt die Leistung des Anbieters während der Dauer des Vertrages hinter den vertraglichen Vereinbarungen zurück, so ist der Kunde zu einer angemessenen Minderung der Vergütung berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Schlechtleistung unerheblich ist.

13.3 Das Recht des Kunden, Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen, bleibt von vorstehender Regelung unberührt.

 

14. Haftung

14.1 Der Anbieter haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.

14.2 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Anbieter bzw. durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen des Anbieters herbeigeführt werden, sowie bei Arglist und im Fall von Personenschäden, haftet der Anbieter unbeschränkt.

14.3 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflicht), ist die Ersatzpflicht begrenzt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

14.4 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, welche durch Störungen an Telefonleitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen.

14.5 Die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 14.1 bis 14.3 gelten nicht für Fälle zwingender Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

15. Laufzeit, Kündigung und Stornierung

15.1 Vertragsbeginn und Vertragsende ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen.

15.2 Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grunds fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde zum wiederholten Mal mit der Zahlung der fälligen Vergütung in Verzug gerät.

15.3 Bei Stornierungen der Anzeigenbuchung bis 85 Tage vor Anzeigenstart berechnet der Anbieter keine Gebühren. Bei Stornierungen nach dem 85. Tag berechnet der Anbieter folgende Gebühren:
Bei Stornierungen 84 bis 56 Tage vor Anzeigenstart: 30 Prozent des Anzeigenwertes
Bei Stornierungen 55 bis 28 Tage vor Anzeigenstart: 50 Prozent des Anzeigenwertes
Bei Stornierungen 27 oder weniger Tage vor Anzeigenstart: 80 Prozent des Anzeigenwertes

 

16. Schlussbestimmungen

16.1 Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

16.2 Als Gerichtsstand wird für alle Streitigkeiten aus bzw. im Zusammenhang mit diesem Vertrag, soweit gesetzlich zulässig, Köln vereinbart.

16.3 Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird der übrige Teil des Vertrags davon nicht berührt und bleibt, soweit dem mutmaßlichen Willen der Parteien entsprechend, wirksam und durchführbar. In diesem Fall tritt anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine Regelung, die dem bei Vereinbarung der jeweiligen Regelung vorhandenen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass dieser Vertrag Lücken enthalten sollte.