Ein aktuelles obergerichtliches Urteil bestätigt nicht nur die Relevanz einer ordentlichen Compliance-Managementorganisation für das persönliche Haftungsrisiko eines Organs. Es zeigt auch ein damit zusammenhängendes Haftungsrisiko auf, das nicht jedem Geschäftsleiter bekannt sein dürfte, schreibt Sören Rettig, Geschäftsführer und COO des D&O-Spezialisten VOV.
Legal Eye – Die Rechtskolumne
BGH: Auch Ex-Geschäftsführer von „Schwindelunternehmen“ haftbar
Außenhaftungsansprüche treffen Manager meist erst, wenn die Gesellschaft als Anspruchsgegner ausfällt, etwa wegen Insolvenz. Der Geschäftsführer eines „Schwindelunternehmens“ haftet für neue Gläubigerschäden auch dann, wenn der zum Schaden führende Anlagevertrag erst nach seinem Ausscheiden geschlossen, aber schon während seiner Tätigkeit angebahnt wurde, schreibt Jörg Heilmann von der Kanzlei Segger.
Der unstillbare Wissensdurst der Versicherer im Schadensfall
Die Schadenregulierung wird von Versicherern oft unnötig durch Nachfragen in die Länge gezogen, schreibt Rechtsanwalt Stefan Steinkühler. Ein systematisches Vorgehen und das Wissen um die Grenzen der Auskunftspflicht sind die stärksten Werkzeuge, um eine Hinhaltetaktik zu durchbrechen und zu seinem Recht zu kommen.
BaFin und Cyberversicherung: Sind die Vorgaben zur Lösegelddeckung noch zeitgemäß?
Das neue BaFin-Rundschreiben zur Lösegeldversicherung beinhaltet keine materiellen Änderungen, obwohl die Veröffentlichung Anlass geboten hätte, die bestehenden Anforderungen kritisch zu überprüfen, schreibt Dan Schilbach von der Kanzlei Clyde & Co. Versicherer sollten sich mit den Vorgaben in jedem Fall beschäftigen.
Die Assekuranz als Verhaltensarchitekt
Die Versicherungswirtschaft steht vor einem Paradigmenwechsel: Statt Schäden nur auszugleichen, rückt die Beeinflussung des Verhaltens zur Risikovermeidung in den Vordergrund. Datenbasierte Tarife und kontinuierliche Bewertungen können Geschäftsmodelle verändern, schreibt Anna-Catharina von Girsewald von der Kanzlei Oppenhoff & Partner. Daraus ergeben sich allerdings rechtliche und gesellschaftliche Fragen.
Der Weg zu einer „European Business Judgement Rule“
Die geplante europäische Gesellschaftsrechtsform „EU Inc.“ geht mit einer europarechtlichen Regelung der Organhaftung einher. Künftig wird es auch eine europäische Business Judgement Rule geben, also eine Definition des unternehmerischen Ermessensspielraums, die nicht unbedingt mit der deutschen Variante übereinstimmt, schreibt Sören Rettig, Geschäftsführer und COO des D&O-Spezialisten VOV.
Unternehmenssteuern: Haftungsrisiko für Geschäftsleiter
Ein häufig unterschätztes Risiko für Geschäftsleiter ist die Zahlung der Unternehmenssteuern, schreibt Rechtsanwalt Jörg Heilmann von der Kanzlei Segger. Auch wenn sie zur Erfüllung dieser Pflichten einen Steuerberater beauftragen, können sie für Fehler haftbar gemacht werden, wie ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Hamburg zeigt.
Ein Plädoyer für die eigene Absicherung des Managers
Unternehmensgebundene D&O Versicherungslösungen schützen im Zweifel das Unternehmen, aber nicht die handelnde Person. Deshalb sollte jede Führungskraft mit eigenen Policen zusätzlich ihr berufliches Risiko absichern. Welche Deckungen idealerweise zum Topmanagerschutz gehören, erläutert Stefan Steinkühler, Rechtsanwalt und Experte für Managerhaftung.
Regress gegen IT-Dienstleister: Verstecktes Potenzial im Cyber-Schaden?
Die zunehmende Auslagerung von IT-Prozessen an externe Dienstleister eröffnet Cyberversicherern im Schadenfall erhebliches Regresspotenzial. Um dieses erfolgreich zu realisieren, ist eine gezielte Beweissicherung sowie die frühzeitige Einbettung der Regressprüfung in die technische und rechtliche Vorfallanalyse entscheidend, schreibt Dan Schilbach, Counsel bei Clyde & Co.
Eiopa setzt neue Maßstäbe: Private-Equity-Beteiligungen im Visier der Aufsicht
Im Februar 2026 hat die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa eine Konsultation zu verschärften Aufsichtsstandards für Versicherer mit Private-Equity-Bezug (PE) eingeleitet. Hintergrund sind das wachsende Engagement von PE-Investoren im Versicherungssektor und die bisherigen Erfahrungen der Aufsichtsbehörden. Künftig sollen insbesondere Eigentümerstrukturen, Governance, Finanzierung und Exit-Strategien der Investoren genauer geprüft werden, schreibt Anna-Catharina von Girsewald, Partnerin bei der Wirtschaftskanzlei Oppenhoff & Partner.
M&A-Transaktionen – Ein Organhaftungsrisiko
Nach einem Zeitraum mit einem eher ruhigen M&A-Geschäft mehren sich Anzeichen für ein gesteigertes Interesse an Übernahmeaktivitäten. Dies gilt auch für die Versicherungswirtschaft. Übernahmen sind dabei in erster Linie eine Sache der Gesellschafter beziehungsweise der Investoren der Zielgesellschaft („Target“) und ihrer Verhandlungspartner. Doch auch für die beteiligten Geschäftsführungen, insbesondere auf Seiten des Targets, bestehen Risiken, erläutert Sören Rettig, Geschäftsführer und COO des D&O-Spezialisten VOV.
Bußgeldregress gegenüber Organmitgliedern – es wird (wieder) spannend
Während die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Kartellbußgeldregress auf sich warten lässt, sorgt das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. Oktober 2025 zum Bußgeldregress für neue Dynamik: Aufgrund der nun beim Bundesgerichtshof anhängigen Revision wird sich bald der II. Zivilsenat mit der Zulässigkeit des Bußgeldregresses befassen. Auch die Reaktionen des wettbewerbsintensiven D&O-Versicherungsmarktes dürften interessant werden, schreibt Rechtsanwalt Jörg Heilmann von der Kanzlei Segger.
D&O-Versicherung: Zwischen Rhetorik, dem geschriebenen Wort und der Realität
Die D&O-Versicherer sollten alles daransetzen, ihre vertraglichen Zusagen einzuhalten, um nicht das Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit der D&O-Versicherung zu gefährden. Das gilt analog für die Vertrauensschaden-Versicherer. Leider sind immer wieder Diskrepanzen zwischen den Versicherungsbedingungen und dem Verhalten der Versicherer im Schadenfall zu beobachten, schreibt Stefan Steinkühler, Rechtsanwalt und Experte für Managerhaftung.
Reform der Produkthaftung: Herausforderungen für die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung
Technologische Entwicklungen und veränderte Wertschöpfungsketten stellen die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung vor Herausforderungen. Digitale Produkte und Services, KI-gestützte Anwendungen sowie globale Lieferketten verändern die Risikolandschaft und machen eine Anpassung bestehender Deckungskonzepte erforderlich. Auch die regulatorischen Entwicklungen – insbesondere die Reform des EU-Produkthaftungsrechts sowie die zunehmende Regulierung im Bereich des öffentlichen Produktsicherheitsrechts – müssen die Versicherer bei der Produktgestaltung berücksichtigen, schreibt Dan Schilbach, Counsel bei der Kanzlei Clyde & Co.
Das Ende des ewigen Widerrufsrechts
Der vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts markiert das Ende des sogenannten ewigen Widerrufsrechts bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden. Auch wenn keine kurzfristige Entlastung der Lebensversicherer in Bezug auf Altverträge zu erwarten ist, entfaltet die Reform strukturelle Wirkung – etwa mehr Klarheit in der Rückstellungspraxis, schreibt Anna-Catharina von Girsewald von der Kanzlei Oppenhoff & Partner.





