Die Zahl der Bestandsübertragungen im deutschen Run-off-Markt könnte bald spürbar steigen. Allerdings stellt sich die Frage, ob die bestehenden aufsichtsrechtlichen Mechanismen dieser Entwicklung gewachsen sind und eine Balance zwischen flexibler Konsolidierung und dem Schutz der Versicherungsnehmer ermöglichen, schreibt Anna-Catharina von Girsewald von der Kanzlei Oppenhoff & Partner.
Legal Eye – Die Rechtskolumne
Haftungsvermeidung durch Straftat?
Kann die Begehung einer Straftat den Straftäter vor einer persönlichen Haftung schützen? Diese auf den ersten Blick widersinnig anmutende Frage stellt sich mit Blick auf ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesfinanzhofes, schreibt Sören Rettig, Geschäftsführer und COO des D&O-Spezialisten VOV.
Hat ein versicherter Manager im D&O-Deckungsrechtsstreit ein Akteneinsichtsrecht?
Streiten sich Insolvenzverwalter und Versicherer über zentrale Deckungsaspekte der D&O-Versicherung des insolventen Unternehmens, stellt sich die Frage, ob ein daran unbeteiligtes Organmitglied als versicherte Person Akteneinsichtsrecht hat. Eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist unter zwei Gesichtspunkten besonders interessant, schreibt Jörg Heilmann von der Kanzlei Segger.
Deckungsnotstand beim Rechtsschutz für Führungskräfte
Zunehmende Haftungsrisiken sowie die in Strafrechtsschutzversicherungen verankerten Widerspruchs- und Zustimmungsrechte seitens der Unternehmen und Körperschaften lassen die Nachfrage von Managern und Amtsträgern nach individuellen Rechtsschutzdeckungen steigen, schreibt Rechtsanwalt Stefan Steinkühler. Doch eine passende Police zu bekommen, bleibt ein schwieriges Unterfangen.
Cyberversicherung: Wenn das KI-System selbst zum Cyberrisiko wird
Der Einsatz von KI-Agenten in produktiven IT-Umgebungen schafft neues Risikopotential, das von klassischen Cyberpolicen nicht immer vollständig erfasst wird, schreibt Dan Schilbach von der Kanzlei Clyde & Co. Versicherer und Makler sollten ihre Versicherungsbedingungen kritisch prüfen, um etwaige Deckungslücken oder Unklarheiten frühzeitig zu erkennen.
Die neue Architektur der Klimarisiken
Die Zukunft der Elementarschadenabsicherung liegt weder in einer schlichten Pflicht noch in der bisherigen Freiwilligkeit, sondern in einer intelligenten Architektur aus breiter Absicherung, risikogerechter Bepreisung, Prävention und staatlicher Systemverantwortung, schreibt Anna-Catharina von Girsewald von der Kanzlei Oppenhoff & Partner.
Das Schutzgesetz als Compliance- und Haftungsrisiko
Ein aktuelles obergerichtliches Urteil bestätigt nicht nur die Relevanz einer ordentlichen Compliance-Managementorganisation für das persönliche Haftungsrisiko eines Organs. Es zeigt auch ein damit zusammenhängendes Haftungsrisiko auf, das nicht jedem Geschäftsleiter bekannt sein dürfte, schreibt Sören Rettig, Geschäftsführer und COO des D&O-Spezialisten VOV.
BGH: Auch Ex-Geschäftsführer von „Schwindelunternehmen“ haftbar
Außenhaftungsansprüche treffen Manager meist erst, wenn die Gesellschaft als Anspruchsgegner ausfällt, etwa wegen Insolvenz. Der Geschäftsführer eines „Schwindelunternehmens“ haftet für neue Gläubigerschäden auch dann, wenn der zum Schaden führende Anlagevertrag erst nach seinem Ausscheiden geschlossen, aber schon während seiner Tätigkeit angebahnt wurde, schreibt Jörg Heilmann von der Kanzlei Segger.
Der unstillbare Wissensdurst der Versicherer im Schadensfall
Die Schadenregulierung wird von Versicherern oft unnötig durch Nachfragen in die Länge gezogen, schreibt Rechtsanwalt Stefan Steinkühler. Ein systematisches Vorgehen und das Wissen um die Grenzen der Auskunftspflicht sind die stärksten Werkzeuge, um eine Hinhaltetaktik zu durchbrechen und zu seinem Recht zu kommen.
BaFin und Cyberversicherung: Sind die Vorgaben zur Lösegelddeckung noch zeitgemäß?
Das neue BaFin-Rundschreiben zur Lösegeldversicherung beinhaltet keine materiellen Änderungen, obwohl die Veröffentlichung Anlass geboten hätte, die bestehenden Anforderungen kritisch zu überprüfen, schreibt Dan Schilbach von der Kanzlei Clyde & Co. Versicherer sollten sich mit den Vorgaben in jedem Fall beschäftigen.
Die Assekuranz als Verhaltensarchitekt
Die Versicherungswirtschaft steht vor einem Paradigmenwechsel: Statt Schäden nur auszugleichen, rückt die Beeinflussung des Verhaltens zur Risikovermeidung in den Vordergrund. Datenbasierte Tarife und kontinuierliche Bewertungen können Geschäftsmodelle verändern, schreibt Anna-Catharina von Girsewald von der Kanzlei Oppenhoff & Partner. Daraus ergeben sich allerdings rechtliche und gesellschaftliche Fragen.
Der Weg zu einer „European Business Judgement Rule“
Die geplante europäische Gesellschaftsrechtsform „EU Inc.“ geht mit einer europarechtlichen Regelung der Organhaftung einher. Künftig wird es auch eine europäische Business Judgement Rule geben, also eine Definition des unternehmerischen Ermessensspielraums, die nicht unbedingt mit der deutschen Variante übereinstimmt, schreibt Sören Rettig, Geschäftsführer und COO des D&O-Spezialisten VOV.
Unternehmenssteuern: Haftungsrisiko für Geschäftsleiter
Ein häufig unterschätztes Risiko für Geschäftsleiter ist die Zahlung der Unternehmenssteuern, schreibt Rechtsanwalt Jörg Heilmann von der Kanzlei Segger. Auch wenn sie zur Erfüllung dieser Pflichten einen Steuerberater beauftragen, können sie für Fehler haftbar gemacht werden, wie ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Hamburg zeigt.
Ein Plädoyer für die eigene Absicherung des Managers
Unternehmensgebundene D&O Versicherungslösungen schützen im Zweifel das Unternehmen, aber nicht die handelnde Person. Deshalb sollte jede Führungskraft mit eigenen Policen zusätzlich ihr berufliches Risiko absichern. Welche Deckungen idealerweise zum Topmanagerschutz gehören, erläutert Stefan Steinkühler, Rechtsanwalt und Experte für Managerhaftung.
Regress gegen IT-Dienstleister: Verstecktes Potenzial im Cyber-Schaden?
Die zunehmende Auslagerung von IT-Prozessen an externe Dienstleister eröffnet Cyberversicherern im Schadenfall erhebliches Regresspotenzial. Um dieses erfolgreich zu realisieren, ist eine gezielte Beweissicherung sowie die frühzeitige Einbettung der Regressprüfung in die technische und rechtliche Vorfallanalyse entscheidend, schreibt Dan Schilbach, Counsel bei Clyde & Co.






