Enge Grenzen für die Lösegeldversicherung

Die BaFin hat in einem neuen Rundschreiben die Regeln für Lösegeldversicherungen zusammengefasst. Schaden- und Unfallversicherer dürfen die Policen nicht bewerben, sie sollen maximal ein Jahr gelten. Die Bündelung mit anderen Versicherungen ist verboten – mit einer Ausnahme. … Lesen Sie mehr ›

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