Neues Vertragsgesetz wirkt sich dagegen negativ aus
Den Vertrieben der Assekuranz stehen zwei Gesetzesänderungen ins Haus, die große Auswirkungen auf ihre Tätigkeit haben werden. Die Umsetzung der europäischen Vermittlerrichtlinie in deutsches Recht eröffnet hauptberuflichen Vertretern und Maklern neue Chancen. Die Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes wird ihre Arbeit dagegen erschweren.
Die Vermittlerrichtline wird in Deutschland voraussichtlich im Juni 2007 in Kraft treten. Dadurch wird die Versicherungsvermittlung ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Heute darf jeder Versicherungen verkaufen, der einen Gewerbeschein hat. In Zukunft müssen Vermittler bei den Industrie- und Handelskammern eine Erlaubnis beantragen und sich in ein Register eintragen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis einer Qualifikation und einer Berufshaftpflichtversicherung. „Die Richtlinie wird zu einem besseren Image für die Vermittler führen“, sagte Wolfgang Schroeckh, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute.
Durch die Richtlinie werden Vermittler künftig einen erheblich größeren Tätigkeitsradius haben. Sie können ohne Probleme grenzüberschreitende Dienstleistungen anbieten, zum Beispiel einem deutschen Unternehmen für die Niederlassung in Irland die Police eines niederländischen Versicherers verkaufen. Gleichzeitig dürfte die Zahl der Konkurrenten in Deutschland geringer werden. Den rund 141 000 hauptberuflichen Vermittlern stehen 320 000 nebenberufliche Vertreter gegenüber. Wahrscheinlich werden zahlreiche Feierabend-Verkäufer ihre Tätigkeit aufgeben. Denn viele vertreiben faktisch nur einen Bruchteil der Verkaufspalette ihres Versicherers. „Die meisten haben aber Verträge, die das gesamte Angebot umfassen“, sagte Schroeckh. Doch dafür reicht bei vielen die Qualifikation nicht. Sie nachzuholen wird sich für sie ebenso wenig lohnen wie der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
Das neue Versicherungsvertragsgesetz ist noch nicht verabschiedet, 2008 soll es in Kraft treten. Nach jetzigem Stand müssen Vermittler Kunden dann offenlegen, welche Provisionen sie für den Abschluss einer Lebens- und Krankenversicherung erhalten. Das könnte das Verhältnis zwischen Vermittler und Verbraucher stören, fürchtet Schroeckh. Denn der Kunde könnte auf die Idee kommen, einen Teil der Provision zu verlangen. Ein weiterer Nachteil aus Schroeckhs Sicht: Die Vertragslaufzeiten sollen von höchstens fünf auf drei Jahre gesenkt werden.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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