Unklarheit über die Versicherung der neuen Eigenbeteiligung in derManagerhaftpflicht ärgert Kunden
Heißlaufende Telefone, überquellende Fax-Geräte und E-Mail-Postfächer – so stellen die D&O-Versicherer sich die kommenden Wochen vor. Und sie haben gute Chancen, dass ihre Hoffnungen sich erfüllen. Am 1. Juli endet die Übergangsfrist zur Einführung der obligatorischen Eigenbeteiligung bei einem Berufshaftpflichtschaden für Manager. Um im Ernstfall nicht auf einem hohen Selbstbehalt sitzen zu bleiben, werden sich die meisten Führungskräfte noch mit einer Police eindecken, die sie schützt. Das jedenfalls hoffen Makler und Versicherer.
Deutsche Unternehmen haben schätzungsweise 25 000 Directors and Officers (D&O)-Policen abgeschlossen, um ihre Führungskräfte gegen Haftungsansprüche infolge von Fehlern zu schützen. Die Firmen zahlen die Prämie, sie sind Vertragspartner, versicherte Personen sind aber die Topmanager. Für Vorstände von Aktiengesellschaften kann es künftig teuer werden, wenn sie einen Schaden verursachen, den der Versicherer reguliert. Sie müssen mindestens zehn Prozent des Schadens bis zu einer Höhe des 1,5-fachen ihrer festen Jahresbezüge zahlen. Noch die Große Koalition hatte im Sommer vergangenen Jahres mit dem neuen Aktiengesetz en passant die obligatorische Eigenbeteiligung eingeführt. „Ein Satz im Gesetz führt zu einem Wust an Problemen“, sagt der Frankfurter Rechtsanwalt Frank Weber aus der Kanzlei Waldeck Rechtsanwälte. In den Führungsetagen der Unternehmen herrscht Verunsicherung darüber, ob und für wen es Handlungsbedarf gibt. „Es gibt viel Verärgerung über den Zusatzaufwand“, wie Weber aus Mandantengesprächen weiß. Immerhin: Für Aufsichtsräte gilt der obligatorische gesetzliche Selbstbehalt nicht. Allerdings sieht der Knigge für Führungskräfte, der Corporate-Governance-Kodex, auch für sie einen Selbstbehalt vor. Um Schwierigkeiten mit der Compliance vorzubeugen, sehen viele Konzerne auch für sie eine finanzielle Beteiligung bei einem Schaden vor.
Manager können sich gegen den Selbstbehalt versichern, aber unklar ist, inwieweit das Unternehmen dabei seine Finger im Spiel haben darf. Eines ist allerdings sicher. „Der Vorstand muss die Kosten selbst tragen“, sagt Weber.
Für die große Verunsicherung mitverantwortlich sind ausgerechnet die Versicherer. Von der Allianz über die R+V bis zur Zurich haben alle namhaften D&O-Spezialisten Selbstbehaltspolicen auf den Markt gebracht – allerdings höchst unterschiedliche. Es gibt die Deckung als separate Police, als Gruppenversicherung und als sogenanntes Anrechnungsmodell. Bei letzterem sind der D&O-Vertrag des Unternehmens und die Selbstbehaltspolice über eine gemeinsame Deckung verbunden. Dabei zahlen die Manager die Prämie zwar selbst, haben aber keine eigene Deckungssumme. Bei einem Schaden wird die Deckung der Firmen-D&O herangezogen. So geht unter anderem die Wiesbadener R+V vor. Für „abenteuerlich“ hält Heiner Eickhoff diese Konstruktion, der Geschäftsführer des Kölner Assekuradeurs Dual, der für den Bermuda-Versicherer Arch D&O-Policen verkauft. „Vorstände brauchen eine separate Police“, sagt er. Sonst drohen Schwierigkeiten mit der Compliance. Die Kritiker bringt beim Anrechnungsmodell die Vorstellung in Rage, dass das Unternehmen über die Firmen-D&O die Selbstbehaltspolice für die Vorstände subventioniert. Die R+V weist das aber zurück. Die Manager zahlten eine angemessene Prämie, heißt es dort.
Die meisten Anbieter haben sich für die eine oder andere Sichtweise entschieden. Gruppenpolicen für Vorstände und auch Aufsichtsräte bieten der Düsseldorfer Versicherungsmakler Michael Hendricks sowie eine Allianz-Tochter, die Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS), an. Sie sind eine Variante der separaten Verträge. „Das Unternehmen macht das Angebot bekannt, hat aber nichts mit dem Vertrag zu tun“, betont Hendricks.
Die ganze Palette möglicher Angebote im Programm hat die AGCS. Hier zeichnet sich noch kein Trend ab. Die für Großkunden zuständige Allianz-Tochter hat bislang weit über 250 Selbstbehalts-Policen verkauft, je zur Hälfte separate und dem Anrechnungsmodell folgende. Außerdem betreut AGCS eine wachsende Zahl Gruppenverträge. „Wir haben mit einem Dax-Konzern eine Gruppenpolice entwickelt“, berichtet Carsten Wiesenthal, Leiter Financial Lines Deutschland bei AGCS. Die Verträge sind offen für alle Organe des Unternehmens, also auch für Aufsichtsräte. „Viele Aufsichtsräte werden den Selbstbehalt versichern“, glaubt er.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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