Krankenkassen setzen auf differenzierte Vertragsangebote // Private Anbieterkritisieren strukturelle Unterfinanzierung
Früher war die Welt des Kassenpatienten klar und übersichtlich: Es gab zwar viele Kassen, aber der soziale Status entschied, welche ihm überhaupt offenstanden. Alle boten im Großen und Ganzen dasselbe – trotz unterschiedlicher Beitragssätze. Das Sozialrecht bestimmte, welche Diagnoseverfahren, Therapie oder Hilfsmittel die Kasse zahlte. Mit Arzt- und Klinikrechnungen hatte der Versicherte nichts zu tun, das regelte die Gesundheitsbürokratie.
Heute ist die Lage kompliziert. Es gibt viel weniger Kassen, aber jeder kann in fast jede. Der Beitragssatz ist bei allen gleich, aber die Angebote unterscheiden sich erheblich. Wenn der Kassenpatient es möchte, kann er sich durch Tarifwahl zum Privatpatienten hochstufen und seine Rechnungen selbst zahlen. Und das ist erst der Anfang. Die Kassen werden sich noch einiges einfallen lassen. Denn die sogenannten Wahltarife sind für sie ein wichtiges Wettbewerbsinstrument im Kampf um gutverdienende Angestellte mit den privaten Krankenversicherern und untereinander.
Seit 2007 dürfen Krankenkassen Wahltarife auflegen. Ursprünglich wollte die schwarz-gelbe Koalition ihnen dieses Recht wieder nehmen und so den privaten Anbietern einen Vorteil verschaffen. Doch diesen Plan hat sie aufgegeben. Stattdessen hat die Bundesregierung die Wahltarife für gesetzlich Versicherte sogar attraktiver gemacht. Ab 2011 müssen sie sich mit der Entscheidung für einen Wahltarif nicht mehr bis zu drei Jahre an eine Kasse binden. Bislang war das riskant, denn Kassen müssen einen Zusatzbeitrag von den Versicherten nehmen, wenn sie mit den aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Mitteln nicht auskommen.
Viele Wahlangebote ermöglichen Versicherten, ihre Beiträge zu senken, indem sie Behandlungskosten bis zu einer bestimmten Grenze – den Selbstbehalt – selbst tragen oder Geld zurückbekommen, wenn sie die Kasse überhaupt nicht in Anspruch nehmen. Außerdem können sich Interessierte den Status eines Privatpatienten verschaffen. Das ist unter anderem möglich durch das Kostenerstattungsmodell, bei dem der Versicherte die Rechnung zahlt und sich Geld von der Kasse zurückholt. Bislang nehmen wenige diese Möglichkeit in Anspruch, die häufig als Vorkasse bezeichnet wird. Nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen hatten bis Ende Oktober 2010 rund 350 000 Versicherte einen Selbstbehaltstarif abgeschlossen, weniger als 100 000 eine Beitragsrückzahlung vereinbart und sich rund 225 000 für die Kostenerstattung entschieden.
Die Barmer GEK, mit 8,6 Millionen Versicherten Marktführer, hat für insgesamt 14 Wahltarife nur 42 000 Verträge im Bestand. Die Kassen selbst stehen manchem Angebot kritisch gegenüber, vor allem der Kostenerstattung. „Das ist nur eine Teilkostenerstattung“, sagt Barmer-Sprecher Thorsten Jakob. Der Arzt rechnet dabei mit dem Patienten auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte ab, die eine höhere Vergütung vorsieht als die Kassen zahlen. „Der Versicherte bleibt im Schnitt auf zwei Drittel der Kosten sitzen“, sagt er. Die Barmer GEK hält den Tarif nicht für sinnvoll, überlässt die Entscheidung aber ihren Mitgliedern. Die AOKen handhaben das anders. „Die Versicherten haben nichts davon“, sagt Udo Barske, Sprecher des AOK Bundesverbands. „Wir bieten das deshalb auch nicht an.“
Schon bald dürften die Wahltarife aus ihrem Schattendasein heraustreten. Zu den Vorreitern gehört die Betriebskrankenkasse Mobil Oil. Sie hat einen Tarif auf den Markt gebracht, mit dem Versicherte eine besondere fachärztliche Behandlung in Anspruch nehmen können. Sie bekommen rasch einen Termin und müssen nicht länger als 30 Minuten warten. Um das zu gewährleisten, hat die Kasse mit Arztverbänden Vereinbarungen geschlossen.
Solche Modelle werden Nachahmer finden. „Die Krankenkassen werden bei den Wahltarifen künftig einiges ausprobieren“, erwartet Stefan Bause, beim Wirtschaftsprüfer Towers Watson federführend für den Bereich Krankenversicherung. Es wird dabei nicht nur um die Beitragsgestaltung gehen, sondern um zusätzliche Leistungen von Alternativmedizin bis zum Zahnersatz. Bislang decken die Kassen das von Ausnahmen abgesehen durch die Zusammenarbeit mit privaten Anbietern ab. „Aber es knirscht bei vielen Kooperationen gewaltig“, sagt Bause. Für Aufsehen gesorgt hatte im Sommer die Trennung der Munich-Re-Tochter DKV und der AOKen. Die Interessenlagen der Partner in solchen Kooperationen seien zu unterschiedlich, sagt Bause. Die Privaten wollen so profitabel wie möglich arbeiten, die Gesetzlichen so günstige Angebote haben wie möglich. „Die Kooperationen funktionieren nicht“, weiß er. Zugeben wollen die Partner das nicht – noch sind sie aufeinander angewiesen. Ohne die Kassen ist für die Privaten der Zugang zu den gesetzlich Versicherten, denen sie Zusatzpolicen verkaufen wollen, erheblich schwerer. Und für Kassen sind zusätzliche Angebote ein wichtiges Mittel zur Kundenbindung.
Für die Kassen sind Wahltarife aber schwer zu handhaben. „Die Kalkulation der Tarife ist sehr anspruchsvoll“, sagt Bause. Anders als die Privaten dürfen die Kassen die Aufnahme und die Höhe der Prämie nicht vom Gesundheitszustand des Interessierten abhängig machen. Sie müssen bei der Kalkulation berücksichtigen, dass vor allem Leute kommen, die einen besonders hohen Leistungsbedarf haben. Das muss sich in der Prämie widerspiegeln, denn die Tarife müssen sich selbst tragen.
Die privaten Krankenversicherer kritisieren die Wahltarife harsch. „Das Geschäft ist bei den Krankenkassen nicht gut aufgehoben“, sagt Stephan Caspary, Sprecher des Verbands der privaten Krankenversicherung. Weil die Tarife nicht risikogerecht kalkuliert werden, seien sie strukturell unterfinanziert, argumentiert der Verband. Den Kunden kann das nicht egal sein. Denn anders als die Privaten müssen die Gesetzlichen die Leistungen nicht garantieren. Möglicherweise zahlen Kunden über Jahre, kommen aber nicht in den Genuss einer Leistung, weil die Kasse den Tarif schließt, bevor sie erkrankt sind, warnt der Verband. Dass das nicht nur Propaganda ist, zeigt das Scheitern des Privatpatientenangebots der Techniker Krankenkasse. Sie nimmt den Wahltarif zum Jahresende vom Markt, weil er nicht kostendeckend ist. Kunden, die gezahlt haben, aber nicht krank waren, bekommen immerhin etwas wieder. Der Tarif sieht eine Teilrückerstattung der Beiträge vor, wenn Versicherte keine Leistungen in Anspruch genommen haben.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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