Riester-Rente wird immer beliebter. Vier Varianten stehen zur Auswahl.Rürup-Verträge haben allerdings zahlreiche Fallstricke
Anne-Christin Gröger
und Friederike Krieger
Das Thema Altersvorsorge kommt langsam bei den Bundesbürgern an. Vor allem Riester-Renten sind echte Trendsetter. Schon seit 2006 zahlen Männer und Frauen hier einheitliche Beiträge. Dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Unisex-Tarifen in der Assekuranz sind die Anbieter in diesem Fall sogar fünf Jahre voraus. Durch die Einheitsbeiträge sind die Verträge zwar für Männer etwas teurer geworden. Der Beliebtheit der Altersvorsorgeform haben sie aber keinen Abbruch getan. Inzwischen haben mehr als 14 Millionen Kunden einen Vertrag abgeschlossen. Vor allem die staatlich geförderten Rentenversicherungen sind bei Verbrauchern der Renner.
Um Kürzungen bei der gesetzlichen Rente auszugleichen, hat die rot-grüne Bundesregierung 2002 die Förderung der Altersvorsorge eingeführt. Seitdem bezuschusst der Staat die private Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen. Kunden, die selbst Rücklagen fürs Alter bilden, erhalten derzeit 154 Euro Grundzulage pro Person, 185 Euro gibt es für jedes Kind. Für Kinder, die nach 2008 geboren wurden, gibt es sogar 300 Euro. Außerdem können Sparer die Beiträge bis zu einer Höhe von 2100 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen. Voraussetzung für die volle Förderung ist, dass der Kunde vier Prozent seines jährlichen Bruttolohns in den Vertrag einzahlt. Förderberechtigt sind fast alle Verbraucher außer Selbstständige und Freiberufler.
Riester-Renten werden als Versicherung, Banksparplan, Investmentfondsvertrag und seit 2008 auch als Bausparmodell angeboten. Für alle Varianten gilt: Der Anbieter muss den Erhalt der eingezahlten Beiträge und der Zulagen garantieren. „Riestern lohnt sich schon allein aufgrund der Zulagen“, sagt Thomas Hentschel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Da sind die Verträge klar im Vorteil im Vergleich zu ungeförderten Geldanlagen.“
Bei der klassischen Riester-Rentenversicherung sagen die Anbieter ihren Kunden eine Mindestverzinsung des Sparanteils zu. Er liegt aktuell noch bei 2,25 Prozent, wird aber ab dem kommenden Jahr auf 1,75 Prozent sinken. „Der Kunde bekommt bei der klassischen Riester-Rente neben einem garantierten Zins auch noch eine jährliche Überschussbeteiligung gutgeschrieben“, sagt Guntram Stark, Abteilungsleiter für Produktentwicklung bei der R+V Versicherung.
Im Marktdurchschnitt liegt die Gesamtverzinsung der Riester-Rentenverträge derzeit bei 4,05 Prozent. Bei Investmentfonds gibt es dagegen keine Garantieverzinsung. Hier müssen die Anbieter lediglich sicherstellen, dass die Kunden bei Rentenbeginn ihre eingezahlten Beträge zurückbekommen.
Die klassischen Riester-Renten eigneten sich deshalb besonders gut für sicherheitsbewusste Kunden, sagen Verbraucherschützer, weil sich daraus eine Garantierente errechnen lässt, die Sparer am Ende der Laufzeit auf jeden Fall ausbezahlt bekommen. Die Absenkung des Garantiezinses wird aber für die klassischen Riester-Renten Folgen haben, erwartet Stefan Albers, Präsident des Bundesverbands der Versicherungsberater: „Wenn die Versicherer geringere Beträge garantieren, kann es dazu kommen, dass die angesparte Summe bei Rentenbeginn inflationsbedingt weniger wert ist als bei ihrer Einzahlung“, sagt Albers. „Das betrifft aber nur Policen, die ab 2012 abgeschlossen werden. Für vorher unterschriebene Verträge gilt weiter der alte Garantiezins.“
Bei Investmentfonds ist zwar nur der Kapitalerhalt garantiert. Die Renditechancen der Fondssparpläne seien dafür höher, sagen zumindest die Investmentgesellschaften. „Fondssparpläne empfehle ich vor allem jüngeren Sparern, die noch viel Zeit haben, Kursverluste an den Kapitalmärkten auszugleichen“, sagt Verbraucherschützer Hentschel. Aus diesem Grund bieten viele Fondsgesellschaften die Verträge für Kunden ab 50 Jahren nicht mehr an.
In der Verkaufszahl aufgeholt haben inzwischen auch die Banksparpläne, die lange Zeit ein Nischendasein gefristet haben. Versicherungsberater Albers hält diese Anlageform für die attraktivste. „Kunden sind flexibel, können auch mal zwischendurch die Beitragszahlung aussetzen, und es entstehen keine hohen Abschlusskosten oder Provisionen.“
Deutlich unflexibler ist dagegen eine weitere Form der staatlich geförderten Altersvorsorge: die Rürup-Rente, benannt nach dem ehemaligen Universitätsprofessor und Wirtschaftsweisen Bert Rürup. Nahtlos schaffte er den Absprung in die freie Wirtschaft. Mit dem AWD-Gründer Carsten Maschmeyer hat er sogar eine eigene Beratungsgesellschaft gegründet, nachdem Maschmeyer ihn vorher als Chefvolkswirt zum AWD geholt hatte.
Die Rürup-Rente ist in erster Linie für Selbstständige gedacht, die keine Riester-Verträge abschließen können. Beim Abschluss gewährt der Staat Steuervorteile. Die Sparer können einen wachsenden Teil der Einzahlungen von der Steuer absetzen.
Derzeit sind es 72 Prozent, bis 2025 soll der Anteil auf 100 Prozent ansteigen. Pro Jahr sind steuerbegünstigte Einzahlungen von bis zu 20 000 Euro möglich. „Zwar wird die spätere Rentenzahlung besteuert, aber während des Erwerbslebens, wenn die Steuerlast wesentlich höher ist, wirkt sich die Rürup-Rente stark steuermindernd aus“, sagt Tatjana Höchstödter vom Versicherer Ergo.
Ob die Rechnung aufgeht, ist ohne fachmännischen Rat schwer zu beurteilen. „In der staatlich geförderten Altersvorsorge ist die Rürup-Rente das mit Abstand komplexeste Produkt“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. „Nur mit Unterstützung eines Steuerberaters lässt sich abschätzen, ob die Rente für den Anleger sinnvoll ist.“
Rudnik kritisiert zudem das enge Korsett der Rürup-Rente. Einmal gezahlte Beiträge bekommt der Sparer vor der Rente nicht mehr zurück, selbst wenn er den Vertrag kündigt. Im Ruhestand ist es auch nicht möglich, sich einen Teil des angesparten Kapitals auf einen Schlag auszahlen zu lassen. Beleihen, übertragen oder vererben kann der Kunde den Vertrag ebenfalls nicht. „Die Rürup-Rente macht nur für ältere Anleger Sinn, die noch Geld übrig haben“, sagt der Versicherungsexperte.
Von fondsgebundenen Rürup-Renten sollten Anleger Abstand nehmen, rät Rudnik. „Die Kosten sind oft sehr hoch.“ Er empfiehlt stattdessen klassische Policen mit Garantiezins. Rürup-Renten sind auch als reine Fondssparpläne erhältlich. Es gibt bisher mit DWS und Deka allerdings nur zwei Anbieter. Denn die Fondsanbieter müssen das gesamte Kapital bei Rentenbeginn in eine Versicherung stecken, damit eine lebenslange Rentenzahlung gewährleistet ist. Mit dem Fondssparen ist es also in der Auszahlungsphase vorbei. „Dies und die weiteren gesetzlichen Restriktionen gehen zulasten der Attraktivität des Konzepts“, bemängelt auch Felix Fortelka vom Bundesverband Investment und Asset Management.
Quelle: Financial Times Deutschland
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