Nichtentlastung des CEO muss kein Fall für die D&O sein

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Für die Bayer AG entwickelt sich der Kauf des US-Konzerns Monsanto zunehmend zu einem unternehmerischen Debakel. In den USA sind tausende Haftungsprozesse wegen des Glyphosat enthaltenden Unkrautvernichters Roundup anhängig, und jüngste prozessuale Niederlagen ließen den Aktienkurs des Dax-Konzerns seit der Akquisition signifikant schrumpfen. Die Aktionäre begehrten auf und verweigerten dem Vorstandsvorsitzenden von Bayer auf der Hauptversammlung die Entlastung. Unter D&O-Aspekten ist das kein gutes Zeichen. … Lesen Sie mehr ›