Archiv ‘Covered Agreement’

Äquivalenz trotz Solvency II-Anpassung

Seit dem Brexit gilt Großbritannien als sogenannter Drittstaat. Das heißt, britische Gesellschaften können nicht ohne weiteres in der EU tätig werden. Eine Einstufung der britischen Solvenzregeln als äquivalent zum EU-Regime Solvency II würde für einen einfachen Marktzugang sorgen. Obwohl Großbritannien begonnen hat, die EU-Regeln zu ändern, ist das nach wie vor ein realistisches Ziel. Davon zeigten sich Experten beim Rückversicherungs-Symposium der Technischen Hochschule Köln überzeugt. … Lesen Sie mehr ›

EU-Rückversicherer sorgen sich um US-Abkommen

Die Rückversicherer im europäischen Versichererverband Insurance Europe haben einen bösen Brief an die Vereinigung der US-Versicherungsaufseher geschrieben. Es geht um die Umsetzung des Rückversicherungsabkommens zwischen der EU und den USA, das unter anderem den Verzicht auf die Hinterlegung von Sicherheiten durch europäische Rückversicherer bei Geschäften in den USA vorsieht. Mit den Vorschlägen der US-Aufseher für die Verankerung des Abkommens im US-Recht zeigen sich Munich Re, Swiss Re, Hannover Rück & Co nicht zufrieden. Sie bemängeln unter anderem zu große Ermessensspielräume für die Aufseher der einzelnen US-Bundesstaaten. … Lesen Sie mehr ›