Hohe Brandschäden in den USA, sinkende Rückversicherungspreise, geopolitische Unsicherheiten – Rückversicherer sehen sich zahlreichen Herausforderungen gegenüber. Die Munich Re will dennoch beim Gewinn kräftig zulegen. Mit den 6 Mrd. Euro, die sich der Konzern für 2025 vorgenommen hat, sei das Ende der Fahnenstange nicht erreicht, sagte Chef Joachim Wenning (Bild). Wachstum soll vor allem das Geschäft mit Spezialrisiken bringen. Negative Einflüsse für das Rückversicherungsgeschäft durch US-Präsident Donald Trump befürchtet er nicht. … Lesen Sie mehr ›
Archiv ‘Covered Agreement’
Wie „America First“ die Versicherer betreffen kann
Erst- und Rückversicherer müssen sich nach dem Wahlsieg Donald Trumps in den USA auf zahlreiche Änderungen für ihre Branche vorbereiten. Das betrifft vor allem die Bereiche Handelspolitik, Steuerreform, Regulierung und das Gesundheitswesen. Hier wird Trump an den Stellen ansetzen, an denen er zu Ende seiner letzten Amtszeit aufgehört hat, erwarten Experten. … Lesen Sie mehr ›
Äquivalenz trotz Solvency II-Anpassung
Seit dem Brexit gilt Großbritannien als sogenannter Drittstaat. Das heißt, britische Gesellschaften können nicht ohne weiteres in der EU tätig werden. Eine Einstufung der britischen Solvenzregeln als äquivalent zum EU-Regime Solvency II würde für einen einfachen Marktzugang sorgen. Obwohl Großbritannien begonnen hat, die EU-Regeln zu ändern, ist das nach wie vor ein realistisches Ziel. Davon zeigten sich Experten beim Rückversicherungs-Symposium der Technischen Hochschule Köln überzeugt. … Lesen Sie mehr ›
EU-Rückversicherer sorgen sich um US-Abkommen
Die Rückversicherer im europäischen Versichererverband Insurance Europe haben einen bösen Brief an die Vereinigung der US-Versicherungsaufseher geschrieben. Es geht um die Umsetzung des Rückversicherungsabkommens zwischen der EU und den USA, das unter anderem den Verzicht auf die Hinterlegung von Sicherheiten durch europäische Rückversicherer bei Geschäften in den USA vorsieht. Mit den Vorschlägen der US-Aufseher für die Verankerung des Abkommens im US-Recht zeigen sich Munich Re, Swiss Re, Hannover Rück & Co nicht zufrieden. Sie bemängeln unter anderem zu große Ermessensspielräume für die Aufseher der einzelnen US-Bundesstaaten. … Lesen Sie mehr ›