Aufsichtsräte müssen notwendige Berichte von Vorständen aktiv einfordern, wenn diese sie nur unzureichend über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft auf dem Laufenden halten. Das gilt selbst bei einem Stillstand der Geschäftstätigkeit, hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich deutlich gemacht. Kommen Aufsichtsratsmitglieder dem nicht nach, setzen sie sich einem erheblichen persönlichen Haftungsrisiko aus, schreibt Jörg Heilmann, Rechtsanwalt und Geschäftsführer bei der Segger Rechtsanwaltsgesellschaft.
Archiv ‘Segger’
NIS-2-Umsetzungsgesetz: Chefsache Cybersicherheit
Vor kurzem ist mit einiger Verzögerung das NIS-2-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten. Es erhöht die Anforderungen an die Cybersicherheit der Bundesverwaltung und postuliert vor allem eine Vielzahl neuer Pflichten für bestimmte als „wichtig“ beziehungsweise „besonders wichtig“ eingestufte Unternehmen, erläutert Rechtsanwalt Jörg Heilmann von der Segger Rechtsanwaltsgesellschaft.
BGH schafft mehr Klarheit bei Vergleichssperrfrist
Das kürzlich ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur organhaftungsrechtlichen Aufarbeitung des Dieselskandals hat viel Aufmerksamkeit erhalten. Weniger Beachtung haben bislang hingegen die klarstellenden Ausführungen des BGH zur gesetzlichen Sperrfrist von drei Jahren gefunden, die in der Unternehmenspraxis die Möglichkeit einvernehmlicher Erledigungen von Organhaftungs- und damit korrespondierender D&O-Deckungsansprüche erheblich beeinflusst.
Wie Versicherungs-Kanzleien um den Nachwuchs buhlen
Exklusiv Fachleute für Versicherungsrecht sind gefragt, in Unternehmen wie Anwaltskanzleien. Die Kanzleien locken vor allem mit Geld. Gehälter für Berufseinsteiger liegen teilweise deutlich über 100.000 Euro pro Jahr. Doch diese Anwerbestrategie erweist sich als nicht nachhaltig. Viele werfen nach wenigen Jahren das Handtuch, weil der Leistungsdruck sehr hoch ist. Davon profitieren Versicherer – zum Leidwesen der Kanzleien.
Wie sich das Schufa-Urteil auf Versicherer auswirkt
The Long View – Der Hintergrund Artikel 22 der Datenschutzgrundverordnung schützt Personen vor einer vollautomatisierten Entscheidung. Das betrifft auch ein Scoring, das eine negative Rechtswirkung herbeiführt und bei dem nicht von einer natürlichen Person in die Entscheidung eingegriffen werden kann. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass dies auch gilt, wenn man auf ein automatisiertes Scoring von Auskunfteien zurückgreift. Den Auskunfteien wird dadurch im gesamten Entscheidungsprozess mehr Verantwortung zugeschrieben, was sich auch auf ihre Zusammenarbeit mit Versicherern auswirkt.



