Der Zusammenbruch des Finanzkonzerns Greensill und der Greensill-Bank in Bremen 2021 hat nun die D&O-Versicherer erreicht. Der Insolvenzverwalter hat zivilrechtliche Ansprüche gegen ehemalige Vorstände des Unternehmens geltend gemacht. Der Fall birgt einigen Sprengstoff, da vorsätzliches Handeln der Verantwortlichen im Raum steht, dann müssten die Versicherer nicht zahlen. Neben den zivilrechtlichen Ansprüchen des Insolvenzverwalters laufen auch noch strafrechtliche Ermittlungen. … Lesen Sie mehr ›
Archiv ‘wissentliche Pflichtverletzung’
Wie umgehen mit der wissentlichen Pflichtverletzung?
Legal Eye – Die Rechtskolumne Einigen D&O-Versicherungsfällen steht auf die Stirn geschrieben, dass die versicherte Person wissentlich ihre Pflichten verletzt hat und somit kein Haftpflichtanspruch besteht. In der Regel muss der Versicherer dennoch zunächst die Abwehrkosten zahlen. Kann er das vermeiden, indem er die wissentliche Pflichtverletzung in einem vorgezogenen Deckungsverfahren feststellen lässt? Nein, entschied das OLG Karlsruhe kürzlich in einem Urteil zur Haftpflichtversicherung, das sich auf die D&O-Deckung übertragen lässt. … Lesen Sie mehr ›
Kardinalpflichten: Erleichterungen für Versicherer
Legal Eye – Die Rechtskolumne Der Deckungsausschluss wegen wissentlicher Pflichtverletzung führt insbesondere in der D&O-Versicherung häufig zu Diskussionen zwischen dem Versicherten und dem Versicherer. Nach ständiger Rechtsprechung greift zugunsten des Versicherers eine Beweiserleichterung, wenn der Versicherte eine sogenannte Kardinalpflicht verletzt hat. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat geurteilt, dass dazu auch die Pflicht zählt, sich vor Aufnahme einer Tätigkeit über deren rechtlichen Rahmen zu erkundigen. Das dürfte es Versicherern erleichtern, unter Berufung auf den Deckungsausschluss der Wissentlichkeit Schadenzahlungen abzulehnen. … Lesen Sie mehr ›
D&O: „Wissentliche Pflichtverletzung“ bleibt unscharf
Legal Eye – Die Rechtskolumne: Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung neue Regeln für den Ausschlusstatbestand der wissentlichen Pflichtverletzung in der D&O-Versicherung aufgestellt. Sie schaffen zwar mehr Klarheit, doch der Begriff der wissentlichen Pflichtverletzung bleibt unscharf. Er sollte ganz aus den Bedingungen der Versicherer gestrichen werden. Stattdessen sollte der Versicherer dann leistungsfrei bleiben, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich einen Schaden verursacht hat. … Lesen Sie mehr ›
D&O-Versicherung: Klare Bedingungen sind nötig
Legal Eye – Die Rechtskolumne: In der Managerhaftpflichtversicherung sorgen die Ausschlusstatbestände der „wissentlichen Pflichtverletzung“ und der „nicht ernstlichen Inanspruchnahme“ für Unsicherheit. Der Akzeptanz der D&O-Versicherung nützt das nicht. Besser wären klare Bedingungen – auch wenn das mehr Schäden und höhere Prämien bedeuten würde. … Lesen Sie mehr ›