Verbraucherschützer loben Zypries

Justizministerin will Rechte der Versicherten stärken · Neues Gesetz soll Anfang 2008 in Kraft treten

Von Birgit Jennen, Berlin,und Herbert Fromme, Köln Die Eckpunkte für ein neues Versicherungsvertragsgesetz (VVG) haben gestern großes Lob bei Verbraucherschützern gefunden. „Sie enthalten viele positive Dinge, die wir schon lange fordern“, sagte Wolfgang Scholl vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Scholl lobte besonders die Abschaffung des so genannten Policenmodells, bei dem Kunden erst dann vollständig über Versicherungsbedingungen unterrichtet werden, wenn der Vertrag bereits läuft. Auch die Beratungs- und Offenlegungspflichten begrüßte Scholl: „Die Position der Kunden wird deutlich gestärkt.“ Er kritisierte jedoch, dass Kunden durch schriftliche Erklärung die Beratungspflicht des Versicherers aufgeben können und dass die Versicherer fünf Jahre lang ihre Ansprüche aus Pflichtverletzungen der Kunden geltend machen können. Bis 1994 waren das drei Jahre.

Auch der Bund der Versicherten lobte die Eckpunkte. Er bemängelt aber die fehlende Mitnahmemöglichkeit für Alterungsrückstellungen beim Wechsel des privaten Krankenversicherers.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte gestern die Stärkung des Kundenschutzes ausdrücklich als Ziel genannt. Das geltende Gesetz, das aus dem Jahr 1908 stammt, werde dem modernen Verbraucherschutz nicht gerecht. Die Rechtslage habe sich durch Entscheidungen von Verfassungsgericht, Bundesgerichtshof und der Europäischen Kommission weiterentwickelt. „Das Recht haben die Richter gemacht“, sagte Zypries. Der Gesetzgeber sei gefordert, ein neues Vertragsrecht zu entwickeln. „Um das Versicherungsvertragsrecht mit der rechtspolitischen und tatsächlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte wieder in Einklang zu bringen, reichen punktuelle Änderungen oder Ergänzungen nicht mehr aus“, teilte das Justizministerium mit. Eine „Gesamtreform“ sei erforderlich.

Zypries will den Gesetzentwurf in diesen Tagen den Verbänden zuleiten. Das Ministerium habe Rücksicht auf die Interessen der Branche genommen, sagte sie. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft habe die Notwendigkeit der Reform grundsätzlich anerkannt. „Es gibt einzelne Unternehmen, die davon nicht so begeistert sind“, räumte Zypries ein.

Die Justizministerin erwartet, dass der geplante Gesetzentwurf nicht auf Widerstand aus dem Bundestag trifft. Mit Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) habe sie bereits über den Entwurf „gesprochen“. Mit dem Wirtschaftsminister abgestimmt sei der Entwurf allerdings noch nicht. „Ich rechne nicht mit einer sehr strittigen Debatte“, sagte Zypries.

Das Gesetz soll Anfang 2008 in Kraft treten. Diese Frist habe das Verfassungsgericht für die Änderungen in der Lebensversicherung gesetzt, sagte Zypries.

In der Assekuranz gilt dieser Zeitrahmen als sehr eng. Das neue Gesetz sei frühestens Anfang 2007 verabschiedet, dann habe die Branche gerade neun Monate, um die nötigen Bedingungen und Formulare zu entwickeln sowie Vertreter und Innendienst zu schulen.

Zypries erwartet nicht, dass das Gesetz zu höheren Prämien führt. Es handele sich vorrangig um Pflichten der Beratung und Datenspeicherung. Die Kosten dafür seien „marginal“, sagte sie.

Zitat:

„Das Recht haben die Richter gemacht“ – JustizministerinBrigitte Zypries –

Bild(er):

Rechnung für den Hausbesuch: Die Kosten für den Versicherungsvertreter soll die Branche künftig offen legen und nicht mehr sofort vom Kunden zurückholen – Caro Fotoagentur/Therese Aufschlager

www.FTD.de/versicherungen

Quelle: Financial Times Deutschland

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