Protektor richtet Sicherungsfonds ein

Das Bundesfinanzministerium hat per Rechtsverordnung die Auffanggesellschaft Protektor mit der Einrichtung des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsfonds für die Lebensversicherer beauftragt. Die Lebensversicherer müssen in den Fonds über einen Zeitraum von fünf Jahren im Durchschnitt ein Promille ihrer versicherungstechnischen Rückstellungen einzahlen. Die genaue Höhe des Beitrags hängt von der Risikolage des jeweiligen Unternehmens ab. Protektor baut ein Vermögen von 500 Mio. Euro auf, im Ernstfall müssen die Versicherer die Sicherungsmittel auf 1 Mrd. Euro aufstocken. Die Finanzaufsicht BaFin hatte die Branche nach dem Börsencrash gezwungen, eine Auffanggesellschaft zu gründen.

Quelle: Financial Times Deutschland

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