Kunden im Hörsaal

Mit Paketangeboten wollen Versicherer Studenten als Kunden gewinnen – Experten raten zur Vorsicht

Von Patrick Hagen Erstsemester, die im Herbst neu an die Universitäten kommen, sind heiß umworben von Versicherungsgesellschaften und Finanzvertrieben. Sie wollen die jungen Leute, die oft beim Unistart zum ersten Mal eigene Versicherungsverträge abschließen, möglichst früh an sich binden. Verbraucherschützer empfehlen Unineulingen dagegen, nur die wichtigsten Policen zu kaufen. Die Paketangebote der Versicherer seien oft nicht sinnvoll.

Als Erstes müssen sie sich um die Krankenversicherung kümmern. Für Studenten gibt es eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung. Sie können sich aber befreien lassen und privat absichern. Sind die Eltern gesetzlich versichert, können Studierende bis zum Alter von 25 Jahren bei ihnen mitversichert bleiben. Sie dürfen dann aber nicht mehr als 325 Euro monatlich dazuverdienen, sagt Rechtsanwältin Isolde Bock, Expertin für Krankenversicherung bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Verdienen sie mehr, müssen sie sich selbst versichern. Für den Studententarif der gesetzlichen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Satz von zurzeit 57,82 Euro – allerdings nur bis zum Ende des 14. Fachsemesters oder bis zum 30. Lebensjahr. Danach können Studenten zum normalen Kassentarif Mitglied bleiben.

Die privaten Krankenversicherer bieten eigene Studententarife, die meist etwas teurer sind als die der Kassen. „Die Entscheidung sollten sich Studenten gut überlegen, denn sie gilt für das gesamte Studium“, sagt Anwältin Bock. Erst wenn sie danach eine Beschäftigung aufnehmen, können sie wieder zu einer Krankenkasse wechseln.

Auch vor einem Auslandssemester sollten Studenten sich genau informieren, empfiehlt Bock. Zwar gilt die gesetzliche wie die private Krankenversicherung auch innerhalb Europas. Für Aufenthalte in den USA oder Australien brauchen Studenten aber eine Auslandskrankenversicherung. Der Versicherer Ace bietet Studenten eine Auslandsdeckung, die Reisekranken- und Haftpflichtversicherungen mit verschiedenen Assistance-Leistungen verbindet, etwa Hilfe bei der Wiederbeschaffung verlorener Dokumente. Auch andere Versicherer bieten Studenten Kombinationen aus Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz und Unfall. Bei der Allianz gibt es einen Mengenrabatt von zehn Prozent für Studenten, die sich gleich für drei Versicherungspolicen entscheiden.

Verbraucherschützer raten von solchen Paketen ab. „Wer nur die Versicherungen abschließt, die er wirklich braucht, kommt günstiger weg“, sagt Edda Castello, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Von Rechtsschutzdeckungen oder Unfallpolicen für Studenten rät sie generell ab. Wichtiger sei eine Berufsunfähigkeitsversicherung. „Es reicht aber, die mit Beginn der ersten Beschäftigung abzuschließen“, sagt Castello. Studenten sollten auf jeden Fall eine Haftpflichtdeckung besitzen, sind hier aber häufig über ihre Eltern mitversichert. Meistens schützt die Police der Eltern sie für die Dauer des Erststudiums. Auch bei Auslandsaufenthalten unter einem Jahr gilt sie in der Regel weltweit. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt aber, sich vorher bei der Gesellschaft zu informieren. Wenn Studenten heiraten, endet der Haftpflichtschutz der Elternpolice in jedem Fall.

Auch die Hausratversicherung der Eltern kommt häufig für Schäden bei studierenden Kindern auf. Der Schutz ist meistens auf fünf bis zehn Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Außerdem müssen die Studenten ihren Lebensmittelpunkt noch bei den Eltern haben. „Wenn ein eigener Hausstand gegründet wurde, sind Studenten nicht mehr mitversichert“, sagt ein GDV-Sprecher. Solange der Student in einem Wohnheim oder einer WG lebt, gilt die Hausratpolice der Eltern in der Regel auch für ihn. Verbraucherschützerin Castello rät aber, sich vom Versicherer bestätigen zu lassen, dass der Sohn oder die Tochter mitversichert ist.

Quelle: Financial Times Deutschland

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