Geldanspruch auch ohne Elementarschutzklausel

Verweigert der Versicherer wegen eines fehlenden Elementarschutzzusatzes in der Hausrat- oder Gebäudepolice nach den schweren Unwettern in den vergangenen Wochen die Schadenregulierung, hat der Kunde möglicherweise trotzdem Anspruch auf Geld. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltsvereins hin. Kunden sollten prüfen, ob der fehlende Schutz auf einen Beratungsfehler des Versicherungsvermittlers zurückgeht. Für Schäden durch Überschwemmungen oder Erdbeben zahlen Versicherer zwar nur, wenn der Kunde eine Zusatzdeckung hat. Auf diesen Punkt müssen Versicherungsverkäufer aber hinweisen. „Hat der Versicherungsvermittler die Versicherung gegen Elementarschäden überhaupt nicht angeboten oder gar hiervon abgeraten, so kann dies die Haftung des Versicherungsvermittlers und eventuell auch des Versicherers für die eingetretenen Schäden begründen“, sagt Rechtsanwalt Arno Schubach.

Quelle: Financial Times Deutschland

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