Paris erringt Vorteil bei Solvency II

Europa einig über neue Versicherungsaufsicht · Frankreich setzt Ausnahmen vonKapitalregeln durch

Von Reinhard Hönighaus, Brüssel, und Herbert Fromme, Köln

M it Zugeständnissen an Frankreich hat sich die Europäische Union nach zweijährigem Ringen auf eine neue Versicherungsaufsicht verständigt. Unterhändler der 27 Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments erzielten am Donnerstag eine Einigung über die Aufsichts- und Eigenkapitalregeln Solvency II.

Damit werden grenzüberschreitende Aufsichtskollegien für Versicherungsgruppen eingeführt. Die Kapitalanforderungen werden modernisiert und am Risiko der Konzerne ausgerichtet. Das Projekt, das als Vorbild für die Überarbeitung der Bankenaufsicht gilt, kann nun bis 2012 umgesetzt werden.

Frankreich konnte dabei eine Ausnahme für die heimische Versicherungswirtschaft bei der Bewertung von Aktienrisiken durchsetzen. Axa und andere französische Konzerne sind demnach bei den Finanzanlagen für ihr langfristiges Pensionsgeschäft nicht gezwungen, Solvency II in voller Härte anzuwenden. Sie dürfen das Aktienrisiko über mehrere Jahre glätten und müssen es nicht jährlich bewerten – sie können also gute Aktienjahre mit schlechten verrechnen, was zu geringeren Kapitalanforderungen führt.

Hintergrund ist, dass die Regierung in Paris die Versicherer nicht als Ankerinvestoren am französischen Aktienmarkt verlieren will. Zudem dominieren Versicherer in Frankreich das Geschäft mit der betrieblichen Altersvorsorge – in anderen Ländern Europas gibt es dafür Pensionsfonds. Paris wollte verhindern, dass ausländische Pensionsfonds, für die Solvency II ebenfalls noch nicht gilt, mit laxeren Kapitalanforderungen den französischen Markt aufrollen.

Die auf Druck Frankreichs eingeführten Sonderregeln „unterschätzen durch eine Mehrjahressicht Aktienrisiken permanent. Es hätte gereicht, Aufsehern in Phasen fallender Aktienmärkte mehr Flexibilität zu gewähren“, kritisierte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Joachim Oechslin, Risikochef der Münchener Rück, hält die Sonderregeln „letztlich nicht für nachhaltig“. Deutschland, Großbritannien und der Berichterstatter im Parlament, der Labour-Abgeordnete Peter Skinner, sehen die Ausnahme durch die Begrenzung auf das französische Pensionsgeschäft aber als eng genug, um den Wettbewerb damit nicht zu verzerren. Die Regel wird zudem 2015 überprüft.

Enttäuscht wurden die Hoffnungen großer Versicherer auf eine grenzüberschreitende Aufsicht, unter der sie ihre europäischen Töchter mit einem Mindestmaß an Kapital betreiben können, sofern sie in kritischen Situationen Geld nachschießen. Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy beklagte am Donnerstag, dass er sich nicht durchsetzen konnte. Die sogenannte Gruppenunterstützung soll aber 2015 wieder auf den Tisch kommen. „Nach den Vorschlägen von Jacques de Larosière für eine Europäisierung der Aufsicht erwarten wir, dass sich die Einstellung der Regierungen ändert“, sagte Skinner. Spanier und Osteuropäer hatten die Gruppenunterstützung abgelehnt, weil sie keine Aufsichtskompetenzen abgeben wollten.

Thomas Steffen, Chef der Versicherungsaufsicht bei der BaFin und der Ceiops, dem europäischen Ausschuss der Versicherungsaufseher, begrüßte den Kompromiss. „Die EU-Versicherungsaufseher werden schnell daran arbeiten, diesen Rahmen mit Leben zu füllen“, sagte er.

www.ftd.de/Solvency

Auswirkungen für die Assekuranz

Quelle: Financial Times Deutschland

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