Gericht kassiert Zuschlag der Allianz Kranken

In der Auseinandersetzung mit der Finanzaufsicht BaFin hat die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) eine Niederlage erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Praxis für unzulässig erklärt, von Kunden, die in einen anderen Tarif wechseln, einen pauschalen Beitragszuschlag zu erheben. Die Allianz bezeichnete das Urteil als „unerwartet“. Die APKV hatte versucht, eine Regelung aus dem Versicherungsvertragsgesetz auszuhebeln. Sie erlaubt privaten Krankenversicherten, ohne Zuschlag in einen vergleichbaren Tarif beim selben Anbieter zu wechseln. Das soll den Kunden einen Ausweg bei steigenden Beiträgen bieten. Die APKV hat im März 2007 einen neuen Vollversicherungstarif auf den Markt gebracht und die vergleichbaren alten Tarife geschlossen. Wer innerhalb der Allianz wechseln will, muss einen Zuschlag von 20 Prozent zahlen. Ilse Schlingensiepen

Quelle: Financial Times Deutschland

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit