Schadenregulierung durch Makler: Künftig unzulässig?

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Im Januar hat der Bundesgerichtshof dem Versicherungsmakler einer Wäscherei die Regulierung eines Schadens untersagt. Das Urteil wird über den konkret angesprochenen Bereich der Textilhaftpflichtversicherung hinaus erhebliche Auswirkungen auf die Branche haben. Für Makler wird eine Schadenregulierung im Auftrag des Versicherers kaum mehr möglich sein. Einige Makler übertragen sie daher auf zum Teil extra gegründete Mehrfachagenten oder Agenturen. Es ist allerdings zweifelhaft, ob dieses Kalkül aufgeht.

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