Finanzrück-Regeln werden klarer

Versicherungsaufseher schreiben Risikotransfer fest · BaFin will Gesetzgeber Prinzipien vorschlagen

Von Herbert Fromme, Köln Die internationalen Finanzaufseher haben einen weiteren Schritt zur engeren Regulierung der Finanzrückversicherung unternommen. Die International Association of Insurance Supervisors (IAIS) beschloss auf ihrer Tagung in Peking am Dienstag ein sogenanntes Guidance Paper. Danach müssen Unternehmen bei solchen Verträgen genauer nachweisen, welche Risiken transferiert wurden, und deutlich transparenter gegenüber den Aufsehern werden.

Die als Rückversicherungsverträge deklarierten Vereinbarungen haben Finanzierungscharakter. Erstversicherer brauchen sie vor allem, um hohe Schäden aushalten zu können. Sie werden zunächst vom Rückversicherer übernommen, der Erstversicherer zahlt sie später zurück. Anders als bei normalen und teureren Verträgen ist das Risiko des Rückversicherers eng begrenzt.

Während sich ein Darlehen für einen Versicherer nicht ergebnisverbessernd auswirkt, kann ein Rückversicherungsvertrag den Gewinn sofort deutlich anheben. Die Finanzrückversicherung leidet unter Skandalen, vor allem in den USA. New Yorks Generalstaatsanwalt Eliot Spitzer warf US-Versicherer AIG vor, damit Ergebnisse geschönt und Anleger getäuscht zu haben.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant, nach einer Ergänzung des Aufsichtsgesetzes dem Gesetzgeber weitergehende Prinzipien für Finanzrückversicherungen vorzuschlagen. „Sie werden im Rahmen der IAIS-Festlegungen liegen“, sagte Thomas Steffen, Chef der Versicherungsaufsicht in der BaFin. Die Aufseher halten Finanzrückversicherungsverträge für legitime und nötige Geschäfte, wollen aber mehr Transparenz und saubere Regeln. „Wir treten dafür ein, dass die IAIS noch weiter geht und über das jetzt beschlossene Guidance Paper hinaus international akzeptierte Standards beschließt“, so Steffen.

In einer deutschen Verordnung sollen vor allem Risikotransfer, Transparenz und Verbuchung der Verträge geregelt werden. „Die Vertragspartner müssen dafür sorgen, dass es tatsächlich zu einem Risikotransfer kommt“, sagte Steffen. „Sollte es keinen ausreichenden Risikotransfer geben, dürfte ein solcher Vertrag jedenfalls nicht als Rückversicherungsvertrag gebucht werden.“

Steffen ist auch dafür, dass alle Nebenabsprachen mit dem Hauptvertrag dokumentiert werden. „Bei komplexen internationalen Finanzrückversicherungsverträgen mit separaten Nebenabsprachen in einem anderen Land könnte von Transparenz wohl kaum noch die Rede sein.“ Nach seiner Ansicht sollte ein Finanzrückversicherungsvertrag festhalten, wie die Vertragsparteien jeweils bilanzieren. Das könnte zeigen, ob die Partner den Risikotransferanteil unterschiedlich auslegen, etwa auf der einen Seite als Darlehen, auf der anderen als Rückversicherungsprämie oder -erstattung. Allerdings sieht Steffen aufgrund international unterschiedlicher Bilanzierungsregeln noch erheblichen Abstimmungsbedarf. „Wir stehen mit der Branche in engem Kontakt.“

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Quelle: Financial Times Deutschland

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