Die Assekuranz setzt auf fondsgebundene Rentenpolicen – und immer jüngere Kunden
Von Friederike Krieger Die klassische Kapitallebensversicherung ist zum Ladenhüter geworden, seit die Bundesregierung ihr 2005 die Steuerfreiheit genommen hat. „Sie lässt sich nicht mehr gut verkaufen“, sagt Ulrich Zander, Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Brachte die Assekuranz 2004 noch über 2,6 Millionen Kapitallebensversicherungen unter die Leute, waren es 2006 nicht einmal mehr eine Million. Bei der Kapitallebensversicherung wird die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt, wenn der Kunde während der Vertragslaufzeit stirbt. Andernfalls erhält er das angesparte und verzinste Geld bei Laufzeitende. Versicherer preisen diese Policen als kombinierte Hinterbliebenen- und Altersvorsorge an.
„Die Verträge sind enorm intransparent“, kritisiert Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. Der Kunde wisse nie, wie hoch sein Sparanteil wirklich ist, da Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Kosten für den Versicherungsschutz im Todesfall von seinen Beiträgen abgehen. Sie schmälern das Kapital, das letztendlich angelegt werden kann. „Wenn der Versicherte vorzeitig kündigt, muss er oft hohe Verluste hinnehmen“, erklärt er. Das neue Versicherungsvertragsgesetz, das Anfang 2008 in Kraft tritt, verbessert zwar die Rückkaufswerte, doch das generelle Problem bleibt bestehen.
Die Kunden, die bis Vertragsende durchhalten, bekämen teilweise nur ein Prozent Rendite, so Rudnik. „Da hat der Kapitalmarkt bessere Produkte zu bieten“, sagt er. Nur mit dem Argument, dass die Auszahlungen steuerfrei sind, habe die Assekuranz das Produkt massenhaft verkaufen können.
Nach dem Wegfall des Steuerprivilegs setzt die Branche auf fondsgebundene Versicherungen. Dabei werden die Beiträge des Kunden in Investmentfonds angelegt, um die Rendite zu erhöhen. Zudem rücken neue Zielgruppen ins Blickfeld. So werben Versicherer wie die Lebensversicherung von 1871 aG München und die Nürnberger Versicherungsgruppe mit fondsgebundenen Rentenversicherungen, die Großeltern bereits für ihre neugeborenen Enkelkinder abschließen können. Die lange Laufzeit von teilweise 65 Jahren soll dafür sorgen, dass die Rente später besonders üppig ausfällt. Die Versicherungen würden sich positiv im Markt entwickeln, sagt Silke Weber von der Nürnberger Versicherungsgruppe.
„Für den Nachwuchs Geld zurückzulegen ist eine gute Idee, aber man sollte es nicht in Rentenversicherungen stecken“, kritisiert Rudnik. Die Großeltern würden die späteren Bedürfnisse ihrer Enkel nicht kennen. „Das Kind will später vielleicht lieber ein Haus bauen, statt weitere 40 Jahre in die Versicherung einzubezahlen“, sagt er.
Quelle: Financial Times Deutschland
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