Unterschiedsbetrag mindert Erlöse bei Schiffsfonds · Viele Fragen an Finanzverwaltung
Von Katrin Berkenkopf und Friederike Krieger Nicht selten haben Anleger sehr gute Preise auf dem Zweitmarkt für Schiffsbeteiligungen erzielen können – und doch waren sie mit dem Ergebnis des Verkaufs ihrer Anteile unzufrieden. Der Grund: Eine Steuerzahlung fraß Teile des Erlöses auf. Schuld daran war der Unterschiedsbetrag, der Käufer von Kombimodellen betrifft. „Das Problem haben viele noch nicht verstanden“, warnt Philipp Jörss, Geschäftsführer der Handelsplattform Deutsche Sekundärmarkt.
Bis 2004 konnten Schiffsfondsanleger Kombimodelle erwerben – Fonds, die erst Verlustzuweisungen produzierten und dann unter die Tonnagesteuer wechselten. Das ermöglichte ihnen fortan fast steuerfreie Ausschüttungen. Beim bis 2007 möglichen Wechsel in die Tonnagesteuer entstanden stille Reserven aus der Differenz von Buch- und Marktwert des Schiffes. Sie werden beim Verkauf der Beteiligung aufgelöst, die Investoren müssen sie dann mit ihrem jeweiligen Steuersatz versteuern.
Der zu versteuernde Betrag kann 60 bis 100 Prozent der nominalen Beteiligung ausmachen, sagt Matthias Brinckman vom institutionellen Fondsaufkäufer Maritim Invest. Im schlimmsten Fall reicht der Erlös aus dem Verkauf nicht einmal zur Deckung der Steuerschulden.
Es gibt noch einen zweiten Unterschiedsbetrag. Er bezieht sich auf Gewinne oder Verluste durch Kursentwicklungen, die entstehen, wenn der Fonds Darlehen in Fremdwährungen aufnimmt. Der Betrag ist in der Praxis weniger wichtig. „Wichtig ist es aber, sich bei einem Verkauf nach beiden Werten zu erkundigen“, sagt Jörss.
Sein Unternehmen stellt seit Kurzem einen Onlinerechner zur Verfügung, mit dem Anleger oder Steuerberater mit wenigen Angaben die Steuerlast bei einem Verkauf des Anteils berechnen können. „Die aktuellen Kurse sind also nur ein Aspekt, der bei einem Verkauf bedacht werden muss“, so Jörss. Wissen Investoren, dass ihr Steuersatz in absehbarer Zeit deutlich sinkt, etwa weil sie in Rente gehen, kann es sich lohnen zu warten.
Zum Unterschiedsbetrag gibt es noch viele Fragen an die Finanzverwaltung. Das beginnt damit, dass der Marktwert des Schiffes im Gesetz Teilwert heißt und „ein unbestimmter Begriff“ ist, erklärt Wolfgang von Hacht, Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers. So ist nicht klar definiert, wie der Wert zu ermitteln ist. „Da streiten wir uns bis heute.“ Nach dem Wechsel in die Tonnagesteuer kann es bis zu fünf Jahre dauern, bis durch eine Betriebsprüfung der Teilwert endgültig feststeht. Wer in der Zwischenzeit verkauft hat, muss mit Nachforderungen rechnen.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo