Fondsanbieter wagen sich nur zögerlich an die Rürup-Rente heran · Nur Deka-Bank bisher am Markt aktiv · Noch zu viele offene Fragen
Von Friederike Krieger Die Fondshäuser halten sich mit Angeboten zur Rürup-Rente zurück, da es noch viele ungeklärte Fragen gibt. Nur die Deka-Bank ist mit Rürup-Fonds im Markt aktiv. Damit will sie den fondsgebundenen Versicherungen der Assekuranz Konkurrenz machen.
Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist in erster Linie für Selbstständige gedacht, die keine Riester-Verträge abschließen dürfen. Sie können einen jährlich wachsenden Anteil der Einzahlungen von der Steuer absetzen. Derzeit sind es 66 Prozent, bis zum Jahr 2025 soll der Anteil auf 100 Prozent ansteigen. Die Kunden können maximal 20 000 Euro pro Jahr steuerbegünstigt in ihre Basisrente investieren. „Vor allem für Ältere lohnt es sich, eine Rürup-Rente abzuschließen“, erklärt Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie profitieren von der steigenden steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge, müssen aber nur wenig von ihrer Rente mit dem Fiskus teilen. Erst wer nach 2040 in Ruhestand geht, muss seine Einkünfte voll versteuern.
Die Assekuranz verkaufte 2007 rund 350 000 Rürup-Verträge, das sind doppelt so viele wie noch im Vorjahr. Die Fondsanbieter wagen sich nur zögerlich an die Basisrente heran. Als erster Anbieter hat die Deka-Bank im Dezember 2007 einen Rürup-Fonds auf den Markt gebracht. Andere Häuser wie DWS oder Cominvest wollen noch abwarten. „Die gesetzlichen Rahmenbedingungen stimmen noch nicht“, erklärt ein DWS-Sprecher. Das Bundesfinanzministerium verlangt von den Fondsanbietern, das gesamte angesparte Kapital bei Rentenbeginn in eine Basisrentenversicherung zu stecken, damit eine lebenslange Rentenzahlung gewährleistet ist. Mit dem Fondssparen ist es also in der Auszahlungsphase vorbei, das Kapital des Kunden landet wieder bei der Assekuranz. „Das Geld des Kunden ist so aber nicht optimal angelegt“, glaubt der Sprecher. Die DWS fordert eine Regelung wie bei den Riester-Verträgen. Dort bleibt der Großteil des Kapitals nach Rentenbeginn in der Hand des Fondshauses. Nur ein Bruchteil wandert in eine Versicherung, die dann ab dem 85. Lebensjahr greift. Auf diese Weise könne die DWS weiter mit dem Geld arbeiten und dem Kunden eine höhere Rendite bieten. Außerdem sei noch nicht klar, was mit dem angesparten Kapital passieren soll, wenn der Kunde vorzeitig stirbt. Den Erben darf das Fondshaus das Geld nicht auszahlen. Bei der Assekuranz kommt das Kapital im Todesfall dem Versichertenkollektiv zugute.
Die Deka-Bank hat sich eine ähnliche Konstruktion zugelegt. Sie verteilt das Kapital im Todesfall auf die anderen Rürup-Fondssparer – allerdings nur, wenn der Ehepartner des Beitragszahlers auch nicht mehr am Leben ist. Seinen Partner kann der Rürup-Sparer bei der Deka mit einem Vertrag zugunsten Dritter im Todesfall begünstigen. „Stirbt der Beitragszahler in der Ansparphase, kann das Vorsorgekapital auf den Ehepartner übertragen werden“, erklärt Matthias Vetters von der Deka-Bank. Der Partner erhält einen neuen Rürup-Vertrag. Zusätzliche Kosten fallen für ihn nicht an. Vetters ist überzeugt, dass die Fonds gegenüber den Versicherungen mit höherer Rendite punkten können.
„Eine Rürup-Versicherung kann all die Vorteile bieten, die auch ein Fonds verspricht“, glaubt dagegen Ralf Linden von dem Versicherer Alte Leipziger. Sein Haus bietet auch fondsgebundene Rürup-Versicherungen an. Die Kunden investieren dabei ebenso wie bei der Deka in Aktien und erhöhen dadurch die Rendite. Eine reine Fondslösung lohne sich für sie nicht, da das Geld bei Rentenbeginn ohnehin wieder bei einem Versicherer landet, so Linden.
Der Rahmen der beiden Anlagearten sei ähnlich, sagt Verbraucherschützer Bieler. Er rät Rürup-Interessierten, die Abschlusskosten zu vergleichen. Dort gebe es auch zwischen den Versicherungsangeboten sehr große Unterschiede.
Zitat:
„Die Rahmenbedingungen stimmennoch nicht“ – DWS-Sprecher –
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo