Wer seine Bank wegen Falschberatung verklagen will, kann nur in seltenenFällen auf seine Rechtsschutzversicherung bauen
Viele Anleger, die etwa durch die Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers Geld verloren haben, überlegen sich, ihre Bank wegen Falschberatung zu verklagen. Die Kosten eines solchen Prozesses trägt die Rechtsschutzversicherung nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen. Ob der Versicherer zahlt, hängt vor allem davon ab, wann der Kunde die Police gekauft hat und welchen Charakter seine Geldanlage hat.
Als Reaktion auf Klagen enttäuschter Telekom-Anleger haben die Rechtsschutzversicherer 2002 die Ausschlüsse für eine Kostenübernahme bei Geldanlagen stark ausgeweitet. Davor lautete der Ausschluss bei Branchenprimus Allianz: „Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Spiel- und Wettverträgen sowie Termin- und vergleichbaren Spekulationsgeschäften.“
Diesen oder einen ähnlichen Ausschluss haben ältere Verträge fast aller Anbieter. Darunter fallen zum Beispiel Geldanlagen, bei denen extreme Renditen in Aussicht gestellt werden, sagte ein Arag-Sprecher. „Für den Kunden ist es aber häufig schwierig, den Charakter der Anlage zu erkennen.“ Dazu sind oft nur spezialisierte Anwälte in der Lage. Anleger sollten mit ihrem Rechtsschutzversicherer Kontakt aufnehmen und von dessen Fachanwälten prüfen lassen, ob Deckung besteht, rät er.
Bei nach 2002 abgeschlossenen Verträgen ist die Lage noch komplizierter. „Keinen Rechtsschutz bekommen Kunden für Streit um den Kauf von Effektenpapieren, Anleihen, Aktien, Investmentanteilen sowie Beteiligungskapitalanlagemodellen, auf die die Grundsätze der Prospekthaftung anzuwenden sind“, sagte Helmut Plote, Leiter der Leistungsabteilung der Ergo-Rechtsschutzversicherer D.A.S. und Hamburg-Mannheimer.
Die Übernahme der Rechtskosten ist aber unter bestimmten Umständen möglich, etwa bei juristischen Auseinandersetzungen um Pfandbriefe, zum Beispiel bei Pleiten der Anbieter oder falls Gewinnerwartungen nicht erfüllt werden. „In diesem Bereich haben wir eine Reihe von Fällen“, sagte Plote. Au=ch bei Konflikten um offene Immobilienfonds und alles, was mit Festgeld zu tun hat, ist der Versicherungsschutz nicht generell ausgeschlossen. „Es kommt immer auf den jeweiligen Fall an“, betont Plote. Kunden sollten grundsätzlich eine telefonische Ersteinschätzung vom Rechtsschutzversicherer einholen, rät auch Plote. Die Nachfrage nach dem Expertenrat am Telefon sei zurzeit groß. „In vielen Fällen hilft die telefonische Ersteinschätzung den Betroffenen weiter.“
Die Hotlines haben den Segen der Verbrauchervertreter. „Die Rechtsschutzversicherer können es sich nicht leisten, schlechte Qualität anzubieten“, sagte Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten.
Wollen sich Kunden dagegen wehren, dass der Versicherer die Kosten für die Klage nicht zahlt, müssen sie dafür nicht vor Gericht ziehen. Sie können sich kostenlos bei der Finanzaufsicht BaFin oder dem Versicherungsombudsmann beschweren. Voraussetzung dafür ist, dass sie schriftlich gegen die Deckungsabsage Einspruch einlegen. Rudnik empfiehlt, sich dabei direkt an den Vorstand der Gesellschaft zu wenden und die Beschwerde anzukündigen. Vor einer Klage sollten Kunden die Erfolgsaussichten von einer neutralen Instanz abschätzen zu lassen, etwa von einer Verbraucherzentrale oder einem Fachanwalt. Anwälte dürfen Honorare aushandeln. Die meisten nehmen nach Rudniks Erfahrung rund 200 Euro für eine Erstberatung.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo