Garantieversicherungen sind beim Kauf eines Neuwagens interessant, beiGebrauchten lohnen sie eher nicht
Um Kunden an sich zu binden, bieten Autobauer verstärkt sogenannte Garantieversicherungen an. Sie kommen nach dem Ende der Gewährleistungspflicht des Herstellers für bestimmte Schäden am Wagen auf. Die Policen werden über die Verkäufer vertrieben, und das immer erfolgreicher. Der VW Versicherungsdienst (VWD), der mit der Allianz kooperiert, hat zwischen 2006 und 2008 die Zahl der Garantieversicherungen im Bestand von 290 000 auf 570 00 verdoppelt. Für Käufer von Neuwagen kann der Abschluss einer Police sinnvoll sein. Bei Gebrauchtwagen lohnt sich das eher nicht.
Autohersteller sind gesetzlich verpflichtet, auf Wagen zwei Jahre Garantie zu geben. Viele gehen aber freiwillig darüber hinaus. Auch Gebrauchtwagenhändler müssen für Sachmängel haften, allerdings nur für ein Jahr. Garantieversicherungen sind bei Neuwagen als Anschluss zur Herstellergarantie gedacht, bei Gebrauchtwagen sichern sie oft die Zusage des Händlers ab.
Neben VW bieten auch Autohäuser anderer Marken solche Garantiepolicen offensiv an. Dem Kunden erscheinen sie wie die Verlängerung der Herstellergarantie – das aber sind sie nicht. „Es handelt sich nicht um die Fortsetzung einer vollständigen Herstellergarantie“, sagt Thomas Terwelp, Vorstand der Real Garant Versicherung, einer Tochter des Versicherers Zürich. Läuft die Herstellergarantie noch, kann der Kunde das Auto in der Werkstatt kostenlos checken lassen, zum Beispiel, wenn beunruhigende Geräusche auftreten. Bei der Versicherung muss ein konkreter Schaden vorliegen. Weitere große Anbieter der Policen sind Allianz und Car-Garantie, eine Tochter der Gothaer und anderer Versicherer. Bei Neuwagen sind die Policen ab 200 Euro im Jahr zu haben.
Für Kunden habe die Versicherung den Vorteil, dass sie während der Laufzeit keine kostspieligen Überraschungen erleben, sagt Terwelp. „Das ist wie eine Flatrate.“ Der ADAC sieht das allerdings anders. „Es kommt nicht selten vor, dass ein Halter bei einem Schaden selbst zahlen muss“, sagt ein Sprecher. Denn die Versicherer nehmen eine Reihe von Ausschlüssen vor. Sie listen in den Bedingungen genau auf, für welche Bauteile sie aufkommen. Verschleißteile wie Bremsbeläge gehören nicht dazu. Um spätere Enttäuschungen zu vermeiden, sollten Käufer die Bedingungen genau studieren, rät der ADAC-Sprecher. „Die Leistung ist in der Regel an Wartungs- und Inspektionsvorgaben geknüpft.“ Nimmt der Kunde die vorgeschriebene Inspektion nicht wahr, zahlt der Versicherer möglicherweise nicht.
Die Versicherung kann der Kunde direkt beim Erwerb des Neuwagens für ein Jahr oder mehrere Jahre nach Ablauf der Herstellergarantie abschließen. Mit steigendem Alter des Autos wachsen aber oft die Lücken in der Deckung. Die Verträge unterscheiden sich nach Anbieter und Automarke. „Wir haben mehr als 100 verschiedene Produkte“, sagt Terwelp. „Die Hersteller machen unterschiedliche Vorgaben.“ BMW zum Beispiel möchte, dass der Vertrag das Navigationsgerät einschließt, Citroën nicht.
Manche Hersteller setzen die Policen offensiv im Marketing ein und bieten sie den Kunden kostenlos an. Aktuelles Beispiel ist Volkswagen mit seinem neuen Audi. Der Kunde kommt mit den Versicherern in der Regel nicht in Kontakt, er kennt sie nicht einmal. Im Schadenfall bringt er das Auto zum Händler, der alles mit dem Versicherer klärt. Gibt der Verkäufer von sich aus eine Garantie, sollte der Kunde prüfen, wie sie abgesichert ist, rät Terwelp. Denn nimmt der Händler die Garantie auf die eigene Kappe, kann sie wertlos werden, wenn dieser pleitegeht. Bei einem Vertrag mit einem Versicherer dagegen bleibt sie bestehen.
Sinnvoll sei eine Police vor allem bei Neuwagen, die finanziert oder geleast werden, heißt es beim Autoklub ACE. Durch die Versicherung blieben die Kosten kalkulierbar. Für Käufer eines Gebrauchtwagens lohne sich eine Garantieversicherung dagegen oft nicht, weil die Prämien und die Eigenbeteiligung hoch sind.
Auch beim ADAC hält man die Policen unter bestimmten Umständen für sinnvoll. „Die Versicherung ist bei Neuwagen ein Vorteil beim Weiterverkauf des Wagens“, sagt der Sprecher. Beim Verkauf eines Autos kann die Garantie an den neuen Besitzer weitergegeben werden, wenn es sich um einen privaten Abnehmer handelt.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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