Bei Auswahl der staatlich geförderten Altersvorsorge sollten Kunden ihreZiele vor Augen haben. Die Abgeltungsteuer müssen sie nicht fürchten
VON Anja Krüger und
Friederike Krieger
Wer staatlich gefördert für das Alter vorsorgt, muss die Abgeltungsteuer nicht fürchten. In der Ansparphase werden keine Abgaben an den Fiskus fällig, in der Auszahlungsphase zumindest keine Abgeltungsteuer. „Die späteren Auszahlungen aus einer staatlich geförderten Riester- oder Basis-Rente werden dem individuellen Einkommensteuersatz unterworfen, und zwar per sogenannter nachgelagerter Besteuerung“, erklärt Allianz-Leben-Sprecher Udo Rössler.
Um die erhebliche Kürzung künftiger Renten auszugleichen, hat der Gesetzgeber 2002 die staatlich geförderte Altersvorsorge eingeführt. Die nach dem damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester benannten Rentenverträge haben sich vom Ladenhüter zum Bestseller entwickelt. Bis Ende Juni 2008 hatten mehr als 11,5 Millionen Kunden einen Riester-Vertrag abgeschlossen.
Der Staat fördert das Sparen fürs Alter mit Zulagen und Steuervorteilen. Erwachsene erhalten im Jahr eine Zulage in Höhe von 154 Euro. Für jedes Kind gibt es 185 Euro, für ab 2008 geborenen Nachwuchs sogar 300 Euro. Außerdem können die Beiträge steuerlich bis zu einer Höhe von 2100 Euro geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Kunde vier Prozent seines Einkommens in den Vertrag steckt.
Riester-Renten gibt es in Form von klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherungen, als Banksparplan und als Investmentfondsvertrag. Mittlerweile sind fast alle Verbraucher förderberechtigt außer Selbständigen und Freiberuflern. Diese Gruppen unterstützt der Staat mit der sogenannten Basis-Rente. Im Volksmund wird sie nach ihrem Entwickler, dem Wirtschaftsweisen Bert Rürup, auch Rürup-Rente genannt.
Einige Anbieter, in erster Linie Investmenthäuser, bieten Kunden die Möglichkeit an, mehr in Riester-Verträge einzuzahlen als für den Erhalt der maximalen staatlichen Förderung erforderlich ist. Bei Union Investment, mit 1,7 Millionen verkauften Riester-Renten der Marktführer, können Anleger bis zu 40 000 Euro in den Aktienfondssparplan stecken. Das Investmenthaus gehört zum Verbund der Volks- und Raiffeisenbanken und verkauft über sie. „Anders als bei Versicherungen fallen bei uns keine separaten Abschlußkosten an“, sagt Wolfram Erling, Altersvorsorgeexperte bei Union Investment. Diese Provisionen für Vermittler können einige Tausend Euro Eurobetragen und werden in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit von den Zahlungen des Kunden abgezogen, das ist die sogenannte Zillmerung. „Die Zillmerung schmälert den Zinseszinseffekt“, sagt Erling. Die Kosten für den Aktiensparplan betragen fünf Prozent für jeden gezahlten Beitrag sowie 1,2 Prozent der angesparten Vermögenswerte für die Verwaltung im Jahr. Um die Förderung des Staates nicht zu riskieren, dürfen sich Riester-Sparer bei Rentenbeginn maximal 30 Prozent des Kapitals auszahlen lassen. Für das Vermögen aus der Überzahlung gilt das nicht, es ist voll auszahlungsfähig.
Für gut verdienende Anleger kann die Überzahlung bei Investmentsparplänen durchaus interessant sein, sagt Versicherungsmakler Hans-Ludger Sandkühler. Die Verträge seien kostengünstig. „Aber der Blick auf die Kosten verstellt oft den Blick auf andere wichtige Kriterien.“
So macht es einen Unterschied, ob ein Kunde die maximale Rendite erreichen und dabei Risiken in Kauf nehmen will, oder auf Sicherheit setzt und das Langlebigkeitsrisiko absichern möchte. „Kunden müssen aufpassen, dass sie nicht auf das falsche Pferd setzen“, sagt Sandkühler.
Bei Rürup-Renten sind Überzahlungen kein Thema. Sparer können maximal 20 000 Euro im Jahr in die geförderte Rente einzahlen. Anstelle staatlicher Zulagen gewährt der Gesetzgeber bei Rürup umfangreiche Steuervorteile. Anleger können einen jährlich wachsenden Teil der Einzahlungen von der Steuer absetzen. In diesem Jahr sind es 66 Prozent, bis zum Jahr 2025 soll dieser Anteil auf 100 Prozent ansteigen.
Vor allem gut verdienende Selbstständige, die Steuern sparen und noch etwas für ihre Altersvorsorge tun wollen, nutzen die Rürup-Rente, um kurz vor Jahresende noch einmal hohe Einmalbeiträge einzuzahlen, sagt Dieter Rauch, Geschäftsführer des Verbunds Deutscher Honorarberater. „Den Steuervorteil erkaufen die Selbstständigen bei Rürup aber mit geringer Flexibilität“, sagt Rauch. Während der Laufzeit haben sie keine Möglichkeit, an ihr Erspartes heranzukommen. Auch Einmalauszahlungen bei Rentenbeginn sind tabu. Das bei Rürup angesparte Kapital soll nur der Altersvorsorge dienen, es ist laut Gesetz weder kapitalisierbar noch beleihbar, übertragbar oder vererbbar.
Rauch empfiehlt deshalb, nicht das gesamte Kapital zur Altersvorsorge in eine Rürup-Rente zu stecken, um flexibel zu bleiben. „Rürup ist ein guter Zusatzbaustein für Selbstständige, die schon privat für ihr Alter vorgesorgt haben“, sagt Rauch.
Ein Verkaufsschlager ist die Rürup-Rente bisher nicht. Bis Ende 2007 haben nur rund 638 000 Deutsche entsprechende Verträge abgeschlossen. „Die Basis-Rente ist ein sehr beratungsintensives Altersvorsorgeprodukt, das sich nicht von der Stange verkaufen lässt“, sagt Allianz-Leben-Sprecher Rössler. Die Gesellschaft hat rund 100 000 Rürup-Renten im Bestand.
Die Tatsache, dass Rürup nicht von der Abgeltungsteuer betroffen ist, wird Rösslers Einschätzung nach nicht zu mehr Abschlüssen führen. „Das ist kein besonderes Verkaufsargument bei Rürup“, sagt er. Zum einen, weil sich mithilfe konventioneller Lebensversicherungen die Steuer ebenfalls umgehen lässt, zum anderen, weil die steuerliche Lage bei Rürup sehr komplex ist. „Ob eine Basis-Rente empfehlenswert ist, lässt sich nur nach eingehender Prüfung der persönlichen Situation des Kunden sagen“, erklärt Rössler.
Das sieht auch Rauch so. „Niemand sollte einen Rürup-Vertrag nur wegen der Abgeltungsteuer abschließen“, sagt er. Die Police müsse in das Gesamtkonzept passen.
Quelle: Financial Times Deutschland
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